Umtausch nur gegen Gutschein oder Ware?

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Juristisch gesehen hat die Verkäuferin recht. Sie brauchte nicht einmal einen Gutschein oder einen Warenumtausch anbieten. Die Verpflichtung zur Rücknahme gibt es nur im Versandhandel, Basis ist das Fernabsatzgesetz. Beim Kauf im stationären Geschäft ist die Rücknahme eine reine Kulanz. Anders verhält es sich nur, wenn der Artikel defekt oder beschädigt ist. Eine weitere Ausnahme liegt dann vor, wenn der Käufer nicht geschäftfähig ist. Gruß Ralf


LaGitana  14.05.2010, 19:12

ganz genau.

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Ja, das Gesetz ist seit 2002 draußen. Es geht darum grob um : KEIN RECHT AUF UMTAUSCH. (außer bei Reklamationen) Es ist nun Sache des Händlers wie er das regeln möchte, und die sind kulant und nehmen die Ware gegen Gutschein zurück. Das müssen sie aber nicht. Denn laut Gesetz braucht er das nicht.

Ein grundsätzliches Recht auf Umtausch gibt es nicht. Es ist in den meisten Fällen nur eine Kulanzregelung, dass die Geschäfte Waren zurücknehmen und dafür den Kaufpreis erstatten. Anders verhält es sich, wenn die Ware mangelhaft ist, dann hat der Kunde das Recht Ersatz zu fordern.

Ein generelles Rückgaberecht einer Ware in einem Shop gibt es nicht. Wenn der Verkäufer das trotzdem macht ist es eine reine Kulanz um den Kunden nicht zu verärgern. Nur bei Onlinebestellungen gibt es ein 14 tägiges Rückgaberecht, weil hier das Fernabsatzgesetz greift.

hi

ja die verkäuferin hat recht geschäfte müssen gesetzlich keine ware zurücknehmen wenn es geschäfte gibt die dir das geld gutscheine etc anbieten ist das freiwillig von dem betrieb die machen das um die kunden zu bewahren aber verpflichtet ist kein geschäft sachen zurückzunehmen. ich weiss es ganz sicher lerne das momentan dachte auch immer das man ein recht drauf hat stimmt nur leider nicht.