Juristisch gesehen hat die Verkäuferin recht. Sie brauchte nicht einmal einen Gutschein oder einen Warenumtausch anbieten. Die Verpflichtung zur Rücknahme gibt es nur im Versandhandel, Basis ist das Fernabsatzgesetz. Beim Kauf im stationären Geschäft ist die Rücknahme eine reine Kulanz. Anders verhält es sich nur, wenn der Artikel defekt oder beschädigt ist. Eine weitere Ausnahme liegt dann vor, wenn der Käufer nicht geschäftfähig ist. Gruß Ralf

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