Umgangsregelung bei Auswanderung vom KV nach Österreich?

4 Antworten

Ein bisschen verworren und schwer verständlich, deine Frage. Ich versuche mal auf Einzelheiten zu antworten, die ich zu verstehen glaube 😉

Aus dem einen Kommentar, die Frage, ob er das Kind ohne pass mitnehmen kann: wenn der KV im Ausland lebt und das Kind ihn dort besuchen soll, braucht das Kind natürlich einen Reisepass. Den müsstest du, wenn noch nicht geschehen, beantragen. Besprich das vorher, denn die Kosten trägt der KV, da der den Pass ja benötigt. Den Pass musst du, so wie Impfbuch und Krankenversicherungskarte dem KV mitgeben. Andererseits würde ich an deiner Stelle darauf bestehen, dass der KV eine Auslandskrankenversicherung für das Kind abschließt.

Das Kind soll 6 Std Auto fahren - da kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an. Für 1 Tag Umgang: Nein. Für ne Woche beim Vater: warum denn nicht? (ich vermute jetzt mal, du meinst 6 Std pro Fahrt)

Wo ich nicht weiß, wo mein Kind ist - auch wenn du vermutlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, bedeutet das nicht, dass der Vater dir ständig die Koordinaten mitteilen muss, wo das Kind gerade ist. Der Aufenthaltsort ist während des Umgangs "beim Vater" und auch Urlaube in einem Land wie Österreich sind absolut akzeptabel.

KV verrät seinen Aufenthaltsort nicht - Streng genommen kann dir sein Aufenthaltsort doch eigentlich Latte sein, oder? Maximal sein fester Wohnort wäre von Interesse, aber ob er den so kurz nach der Trennung schon hat?

Dein Text wirkt im ganzen sehr zornig. Ich vermute, dass die Trennung nicht von Dir gewünscht war und/oder es im Vorfeld viel Streit zwischen Euch gab. Oft schaffen Eltern es nur schwer, zwischen ihrer eigenen Verletztheit/Wut/Trauer und dem Wohl des Kindes zu unterscheiden. "Du hast mich schlecht behandelt =Du bist ein schlechter Mensch =ich Schütze das Kind vor dem schlechten Menschen" Auch wenn die Erwachsenen nicht mehr miteinander klarkommen, haben oft beide nach wie vor eine innige und liebevolle Beziehung zum Kind. Und wer sein Kind wirklich liebt, und seinem Kind das Beste wünscht, der gibt dem Kind Mutter UND Vater ohne negativen Beigeschmack.. (Jetzt kann ich mal wieder nicht mehr sehen, was ich schreibe und schreibe deshalb im Kommentar weiter)

Glitter11 
Fragesteller
 06.07.2018, 06:36

Es war nicht zornig gemeint. Ich habe keine Erfahrung in der Hinsicht Umgangsregelung im Ausland. Ich möchte auch keine Gegenschritte einleiten.

Von ihm habe ich keine Adresse.

Es wäre Fr. 6 Std. Fahrt nach Österreich und So. 6 Std. Heim. Ob das schon zumutbar ist in dem Alter aller 14 Tage.

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markusher  06.07.2018, 06:46
@Glitter11

ja das ist zumutbar. das ist zumutbar ab geburt. habt ihr euch mal drüber unterhalten wie der umgang aussehen soll? seine adresse kannst du über die einwohnermeldeämter nachverfolgen lassen.

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KirstenSe  06.07.2018, 06:58
@Glitter11

Diese Strecke wird nicht nur für das Kind, sondern auch für den Vater auf Dauer extrem anstrengend, denn für den Vater würde das ja Freitag nach Feierabend 12 Std Fahrt bedeuten, Sonntag nochmal 12 Std und dann Montag wieder früh raus.

Auch das könnte man in dem ruhigen, klärendem Gespräch ansprechen "ich finde die Fahrt sehr lang. Mal als Urlaubsfahrt ok, aber regelmäßig? Das wird ja auch für dich eine extreme Belastung. Du bist doch Montags dann ganz erschlagen, wenn du 2x12 Std fahren mustest. Ausserdem bleibt euch ja dann eigentlich nur der Samstag für aktive gemeinsame Zeit, das wäre wirklich schade. Warum suchst du dir für das Wochenende nicht ein nettes Pensionszimmer hier in der Nähe und die lange Zeit macht ihr nur für längere Urlaube? Und wenn unser Zwerg etwas älter ist, dann können wir ja mal die begleiteten Zugfahrten ausprobieren. Dann sparst du dir die doppelte Fahrt und das geht bestimmt schneller als mit dem Auto. Könnte man ja dann abwechseln, 1WE fährst du, 1WE das Kind "

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KirstenSe  06.07.2018, 07:03
@markusher

Das sehen Gerichte nicht zwingend so.

Und zumutbar ab Geburt. Bei Babys gibt es in der Regel erstmal nur ein Stundenweises Umgangsrecht, wie soll da eine 6 Std Fahrt enthalten sein?

Mich würde da auch die Handhabung interessieren. Wenn der Vater z. B. Bis 16 Uhr arbeitet, wäre er bei 6std Fahrt ohne Verzögerung um 22 Uhr beim Kind und dann soll das Kind von 22-4 Uhr unterwegs sein, mit einem Fahrer, der nach 8 Std Arbeit 12 Std ohne Pause fährt.

Da würde ich nach anderen Lösungen suchen

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markusher  06.07.2018, 07:07
@KirstenSe

moment solche gespräche werden als übergriffig gewertet. ob das für ihn zu lang ist, etc ist nicht ihre baustelle. ihre frage ist wie er sich den umgang vorstellt, wenn er also alle 2 wochen von fr-so oder fr-mo will, dann wird er wissen wie er das umsetzt. das ist nicht notwendig das über die ferien zu probieren. auch pesionen kosten geld.

zudem das kind in dem alter auch regelmäßig längere zeit beim vater bleiben kann. vielleicht strebt er das auch irgendwann an.

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Glitter11 
Fragesteller
 06.07.2018, 07:08
@KirstenSe

Teilweise Schicht Do. 18 Uhr bis Fr. 6 Uhr dann durchfahren um das Kind zu holen... Um wen soll ich mir zuerst Sorgen machen?!

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markusher  06.07.2018, 07:10
@KirstenSe

in der regel sehen gerichte sogar ein wechselmodell ab geburt für zumut- und umsetzbar. die regelung über ein paar stunden ist schon seit jahren überwunden. immerhin hat das kind zwei eltern und wer kümmert sich um das kind, wenn die mutter ihren stundenweisen umgang gehabt hat. ein baby tangiert es nicht ob es 6 stunden auto fährt.

die handhabung wie er fährt, was er tut etc ist vatis sache. günstiger zeitmäßig wäre hier wohl ein flug. das könnte die mutter ansprechen um beide seiten zu entlasten. sie bringt das kind zum nächsten flughafen, checkt es ein und nutzt den betreuten kinderservice der airlines und der vater holt das kind auf der anderen seite ab.

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KirstenSe  06.07.2018, 07:31
@markusher

Natürlich ist das auch ihre Baustelle, wenn jmd, egal ob Vater, Busfahrer, Tante oder Nachbar nach 8 Std Arbeit und 6 Std Fahrt ohne Pause völlig ko ist, setzt man sein Kind nicht noch für 6 Std in das Auto, das wäre grob fahrlässig.

Warum denkst du, kann der Vater hergeben und einseitig festlegen, wann er das Kind "will"? Wenn überhaupt hätte diese Möglichkeit aktuell die Mutter. Wie du in meiner eigentlichen Antwort lesen kannst, halte ich von bestimmen aber eh nichts, sondern ehr von miteinander klären.

Und nein, man muss nicht sagen "Der wird schon wissen wie" sowohl Mütter als auch Gerichte dürfen da nachfragen.

Was genau meinst du denn mit "längere Zeit"?

Ja, Pensionen kosten Geld, sprit aber auch. Mit dem Benzin, das man für 12 Std Fahrt einspart, kann man auch eine Pension o.ä. finanzieren.

Irgendwie klingen deine ganzen Beiträge, als würdest du von ner Blumenvase und nicht von einem Kind schreiben

Und zudem extrem aggressiv. Diese Mutter hat keinem was getan, sie versucht nur, sich in der neuen Situation zurecht zu finden. Und wenn 1 Elternteil nur halb so aggressiv an die Sache rangeht, wie du schreibst, dann wird jeder pups vor Gericht landen und das Kind zwischen den Eltern aufgerieben

Deswegen, all ihr lieben, bemühten Eltern, besonders die, die von den Kindern getrennt leben, und natürlich du, liebe Glitter11, bitte überlest diese Beiträge einfach, das bringt nur Scherereien und hält in der Realität vor 99% der Gerichte nicht stand

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KirstenSe  06.07.2018, 07:41
@Glitter11

Genau das mein ich. Ok, bei dem Modell wäre das Kind zu akzeptablen Zeiten unterwegs, aber das Risiko ist hier doch sehr groß (nein, auch vor Gericht würde er damit nicht durchkommen, egal was manch "fachkundiger" hier behauptet)

Deshalb mein oben genannter Kompromissvorschlag.

Bei den Urzeiten wäre natürlich auch denkbar, dass der Vater das Kind mit dem Zug oder via Flug holt. Dann könnte er auf dem Hinweg schlafen und auf dem Rückweg sich ums Kind kümmern

Tendieren würde ich trotzdem für einen Umgang vor Ort.

Redet freundlich miteinander, dann findet ihr bestimmt eine Lösung, die für alle 3 passt

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KirstenSe  06.07.2018, 07:58
@markusher

Es geht hier nicht um die Dauer des verbleibe beim Vater, sondern um die Reisedauer, dein Kommentar bzgl. eines wechselmodells ist also völlig am Thema vorbei (ebenso wie dein Beitrag bzgl Unterhalt, um den es hier nicht geht)

Auch ist die Rede hier nicht von einem Baby, sondern von einem 4 jährigen Kind.

Liest du überhaupt, worauf du antwortest???

Und wie er fährt etc ist nicht nur Vatis Entscheidung. Wenn der Mutter eine Gefahr bekannt wird, muss sie handeln. Und 12 Std arbeiten+anschließend ohne nennenswerte Pause 12 Std Auto fahren ist gefährlich. (davon ab, da das Umgangsrecht aktuell nur auf Absprache beruht, kann die Mutter durchaus ihre Bedingungen stellen und nur dann zustimmen. Überspitzt gesagt, könnte sie sagen, sie stimmt dem Umgang nur zu, wenn der Vater in rotem Hemd und grüner Hose vor der Tür steht. Dagegen kann niemand was machen, genauso wie der Vater sagen könnte, er holt das Kind nur ab, wenn die Mutter nen selbstgebackenen Kuchen dazu gibt.

Beides Schwachsinn, würde auch niemand machen, da nicht zielführend und gewiss nicht im Sinne des Kindes, aber möglich, könnte niemand akut was gegen machen, könnte man nur zu Gericht gehen und Umgang festlegen lassen. DANN müssen Vater und Mutter die getroffenen Regelungen einhalten)

Der Hinweis mit dem Flug kann (je nach Rahmenbedingungen) praktikabel sein, allerdings sollte zumindest beim 1.Flug ein Elternteil mitfliegen. Danach muss man individuell aufs Kind gucken, ob das mit 4 Jahren schon alleine fliegen kann, denn der kinderservice erstreckt sich meist darauf, daß Kind von der Mutter zum Sitz und vom Sitz zum Vater zu begleiten, evtl zwischendurch mal kurz gucken. Das beinhaltet kein bespaßen, kein trösten, kein Ablenken etc und ist ehr etwas für etwas ältere Kinder. Aber wie gesagt, da kommt es auf den Charakter des Kindes an.

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KirstenSe  06.07.2018, 06:45

Du solltest also zum Wohl des Kindes zwingend eine Aussprache mit dem KV führen, dass ihr Sachen wie Umgang etc ordentlich klärt, denn sonst wird bald alles vor Gericht landen und damit ist dem Kind auch nicht geholfen.

So ein Gespräch sollte ausschließlich das Kind betreffen, alles was die Eltern betrifft darf gern in einem seperaten Gespräch geklärt werden. Hier kann man dann auch Sachen klären wie "ich kann gern einen Reisepass beantragen, aber da ich das ja extra für dich mache, möchte ich dich bitten die Kosten zu übernehmen. Und schließ doch bitte eine Auslandskrankenversicherung für sie ab, wir wollen doch beide, dass sie gut abgesichert ist. Streng genommen könnte ich dir den Umgang verwehren, bis du einen Gerichtsentscheid erwirkt hast. Aber wir wissen beide, wie traurig das unseren kleinen Schatz machen würde. Deshalb möchte ich mit dir gerne klare Absprachen treffen. Und vielleicht kannst du verstehen, dass ich mich wohler fühle, wenn ich weiß, wo sie ist, deshalb hätte ich gerne deine Adresse"

Btw, es gibt Kinder, die (dann natürlich ab und an für 1-2 Wochen und nicht jedes 2te Wochenende) zu dem getrennt lebenden Elternteil nach Amerika oder Asien fliegen.

Ich drücke euch und besonders dem Kind die Daumen, dass ihr das gut und friedlich geregelt bekommt.

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Glitter11 
Fragesteller
 06.07.2018, 07:05
@KirstenSe

Damit ist mir schon viel geholfen. Ich danke Dir!

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markusher  06.07.2018, 07:12
@KirstenSe

wenn umgang boykottiert wird, dann wird es dem elternteil negativ angelastet, es kann der mutter das sorgerecht kosten. es hindert den vater nichts daran, das kind einzubehalten und abr auf sich zu beantragen. das ist ja noch garnicht geklärt. eine auslandskrankenversicherung innerhalb der eu ist nicht notwendig, das ist in der gesetzlichen enthalten.

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KirstenSe  06.07.2018, 07:35
@markusher

Niemand möchte oder rät hier, den Umgang zu boykottiern. Was liest du eigentlich? Stehen in deiner Wahrnehmung andere Wörter da???

Es hindert den Vater sehr viel daran, daß Kind "einzubehalten" (wieder überlege ich, ob du von einem Kind oder einer Vase schreibst) das nennt man Gesetze

Natürlich kann der Vater Sorgerecht und ABR beantragen, hat jmd das bestritten?

Und auch innerhalb der EU ist nicht alles in der gesetzlichen KV abgedeckt, nein

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Menuett  06.07.2018, 15:04

Den Pass benötigt der Vater im EU-Ausland gesichert nicht. Sie kann nicht auf einer Reisekrankenversicherung bestehen. Außerdem ist das Kind über die gesetzliche in Österreich abgesichert.

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KirstenSe  06.07.2018, 16:04
@Menuett

Sie kann nicht drauf bestehen, das hat auch niemand gesagt. Sie kann aber in einem Gespräch darum bitten.

Ja, die gesetzliche Krankenversicherung greift in der EU, allerdings gibt es oft Probleme mit teuren Privatrechnungen, die die GV nicht komplett ersetzt. Zudem wird nur nach den Regeln des Landes gezahlt, wodurch hohe Eigenbeteiligungen entstehen können und Rücktransporte sind auch oft nicht abgedeckt.

Der ganze Hickhack mit der KV sowie die Zuzahlungen würden an der Mutter hängen bleiben. Warum sollte sie dieses Risiko eingehen? Besser ist es, bei der Absprache eine Auslandskrankenversicherung zu erbitten und sollte alles vor Gericht gehen dort auch darauf bestehen (viele Richter ordnen die eh an, wenn ein Elternteil einen Auslandsaufenthalt einklagt.)

Und selbstverständlich benötigt ein Kind einen Kinderreisepass, wenn es das Land verlassen soll/will!

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Menuett  06.07.2018, 17:43
@KirstenSe

Nein, der Hickhack mit der Krankenkasse und den Zahlung würde am Vater hängenbleiben. Der unterschreibt und geht mit dem Kind zum Arzt. Da hat die Mutter nichts mit am Hut.

Selbstverständlich braucht das Kind in der EU keinen Reisepass.

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KirstenSe  06.07.2018, 18:08
@Menuett

Das Kind ist zu 99,9% über die Mutter versichert. Da kann der Vater keine Anträge auf Kostenerstattung etc stellen. Das muss die Mutter machen. Und egal wer was unterschreibt, die Rechnung geht an die Wohnanschrift, an die Erziehungsbetechtigten, an die Versicherungsnehmer... also an die Mutter. Wenn du z. B. Im Ferientager Kinder betreust bekommst du ja auch keine Rechnung.

Du behauptest immer toll irgendwelche Sachen, wie oft hast du so eine Situation denn schon erlebt?

Und du kannst noch so oft behaupten, dass das Kind keinen Pass braucht, wie oft warst du mit einem Kind innerhalb Europas unterwegs? Ja, es gibt aktuell keine Grenzkontrollen (gerade Richtung Österreich hatten wir das vor kurzem auch wieder anders) das bedeutet aber nicht, dass das Kind keine Ausweisdokumente benötigt. Das gilt erst recht, wenn es die Strecke fliegen sollte.

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KirstenSe  06.07.2018, 18:14
@KirstenSe

Da du ja lieber Sachen steif und fest behauptest, ohne von der Materie Ahnung zu haben, habe ich mir die 30 Sekunden genommen, das für dich zu googeln. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962 scroll mal runter, zu Einreisebedingungen für deutsche Staatsbürger

Und direkt darüber ist sogar ein Hinweis auf eine Auslandsreiseversicherung

Aber wahrscheinlich kenn das Auswärtige Amt sich nicht so gut aus wie du 🤦🏻

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KirstenSe  06.07.2018, 18:39
@Menuett
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen zur Einreise nach Österreich einen gültigen (oder seit höchstens einem Jahr ungültigen) Personalausweis oder Reisepass.
Kinder
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Wo steht jetzt "das Kind darf ohne Reisedokumente einreisen"?

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Menuett  06.07.2018, 18:45
@KirstenSe

Ich habe gesagt, dass das Kind keinen Pass braucht. Der Personalausweis ist völlig ausreichend.

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KirstenSe  06.07.2018, 19:35
@Menuett

Das ist jetzt aber billiges rausgerede! Du hast nie etwas davon gesagt, dass der Kinderperso (den kaum ein Kind hat) ausreicht. Dann hätten wir die Diskussion nie gehabt. Ich habe vom Pass gesprochen, weil der für das Alter deutlich sinniger und preiswerter ist.

Auch auf die Frage der Mutter "kann er das Kind ohne Pass (nach Österreich) mitnehmen" ist die Antwort "ja, er kann das Kind ohne Pass mitnehmen" mumpitz, denn das impliziert, dass für das Kind keine Dokumente beantragt werden müssen.

Für mich 2 Möglichkeiten:

1. Du findest es toll Leute durch Halbwahrheiten zu verarschen und führst gerne Diskussionen mit Menschen, die sich bemühen sachdienlich zu informieren

2. Du hast sowas von keine Ahnung und versuchst dich jetzt rauszuwinden.

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Menuett  06.07.2018, 21:11
@KirstenSe

Hier haben die meisten Kinder nur einen Personalausweis.

Und der ist KOSTENLOS:

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KirstenSe  06.07.2018, 22:42
@Menuett

Vielleicht solltest du mal eine Tour durch die Städte machen, und die darüber informieren. Zumindest alle Städte, die ich kenn, wissen davon nichts.

Und wenn du schon unterwegs bist, fahr doch gleich in Berlin vorbei, und erklär denen mal, wie die das in ihre Gesetzestexte einbauen können, haben die wohl noch nicht geschafft

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__1.html

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Dieser Beitrag ist ja schon ein paar Tage alt. Jedoch, für den Fall , dass ihr euch noch nicht geeinigt habt.

Wäre es nicht möglich, dass ihr euch auf halber Strecke begegnet?

LG Fluphörnchen  

keiner es ist wie es ist. er kann hinziehen wo er will, ist dir nicht auskunftspflichtig über seinen aufenthalt, muss dir nicht sagen wo er sich mit seinem kind aufhält und tut in seiner zeit des umgangs was er will mit diesem. auch das geht dich nichts an.

wenn er also in zwei wochen umgang haben will, dann wird er diesen wahrnehmen. pack die sachen für das kind, übergib es und gut ist.

unterhalt hat mit umgang nichts zu tun und ob er den zahlt oder nicht, hält ihn nicht davon ab seinen umgang auszuführen.

KirstenSe  06.07.2018, 07:16

1. Von Unterhalt war keine Rede

2. deine Aussage ist einfach nur falsch. Nur weil der Vater etwas will, muss die Mutter das noch lange nicht zulassen. Da er keinen gerichtlich festgelegten Umgang hat, obliegt die Gewährung des Umgangs erstmal der Mutter. Ja, sie sollte ihn gewähren, da das Kind Anspruch darauf hat und Erwachsene sollten das ordentlich klären, und nicht warten, bis ein Gericht das klärt, aber de facto ist sie bislang zu nichts verpflichtet

3. Da der Vater kein Sorgerecht hat, hat er auch kein Aufenthaltsvestimmungsrecht, von dem er während seines Umgangs Gebrauch machen kann.

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markusher  06.07.2018, 09:15
@KirstenSe
  1. natürlich war von unterhalt die rede, auch wenn nur in einem kurzen absatz - uvg steht für unterhaltsvorschuss
  2. meine aussage ist überhaupt nicht falsch. die mutter hat umgang zu gewähren, der vater hat umgangsrecht. wenn es zu einer gerichtlichen auseinandersetzung kommt, zieht die mutter auf allen registern den kürzeren: sie trägt die kosten des verfahrens, sie erhält weiter keine auskunft wo er wohnt oder sich während des umgangs aufhält, sie wird eine ordnungsstrafe angedroht bekommen per beschluss mit androhung entzug sorgerecht
  3. das er kein sorgerech that, steht nirgends - wenn nicht ist es ein kurzes standardprocedere und er hat es, das abr holt er sich im eilverfahren in schritt zwei das gsr und das kind ist bei ihm, wäre nicht der erste der es so löst.

also unterlasse deine falschen kommentare.

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KirstenSe  06.07.2018, 09:40
@markusher

1, ja, sie sprach seine Sorge an, aber nie, daß sie wegen fehlendem Unterhalt keinen Umgang gewähren möchte, insofern ist Unterhalt hier kein Thema

2. Spätestens bei einem Gerichtsverfahren erfährt sie seine Adresse. Ja, das Kind hat Anspruch auf Umgang, deswegen kann der Vater aber nicht sagen "ich will Fr-Mo".. Also kann er schon - nützt aber nicht viel. Die Eltern müssen sich einigen, und da sitzt die Mutter nunmal am längeren Hebel.

Hier war nie die Rede davon, dass die Mutter dem Vater keinen Umgang gewähren will. Deshalb wird die Mutter weder ordnungsstrafen bekommen noch Sorgerecht entzogen oder Gerichtskosten.

Gerichtskosten trägt der, der ein Gerichtsverfahren verliert. Gerade beim Umgangsrecht gibt es meist 2 different Vorschläge, es wird ein Kompromiss gefunden und deshalb die Kosten hälftig getragen. Wenn der Vater auf Fr - Mo wie von dir angesprochen klagt und die Mutter im Gegenzug Samstag 8 -Sonntag 18 Uhr, dann wird in den meisten Fällen der Vater in die Röhre gucken und die Gerichtskosten tragen.

Auch ein Sorgerechtsentzug ist schon sehr selten, wenn ein gerichtliche Umgangsrecht nicht eingehalten wird aber nur weil die Eltern sich alleine nicht einigen können, garantiert nicht angezeigt!

3. Das der Vater kein Sorgerecht hat, steht sehr wohl, wie schon mehrfach gesagt, ließ doch erstmal, worauf du schreibst!

Aus welchem Grund sollte der Vater im Eilverfahren das Sorgerecht bekommen? Dafür liegt gar kein Grund vor? Und wenn er das gsr bekommen sollte, ist das Kind noch laaaange nicht bei ihm. Du hast tolle Fantasien, offenbar einen tollen Hass auf Frauen/Mütter... Und 0 Plan von was du redest.

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Menuett  06.07.2018, 15:07
@KirstenSe

Nein, auch ohne Gericht hat der Vater einen Anspruch auf Umgang. Ihm bleibt nur nichts anderes übrig als das Gericht, wenn sie den Umgang vereitelt.

Wenn es ganz übel kommt, kann die Mutter wegen solcher Zicken das gemeinsame Sorgerecht verlieren.

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KirstenSe  06.07.2018, 16:11
@Menuett

Wo habe ich behauptet, der Vater hätte kein Umgangsrecht?

Wo hat die KM gesagt, sie will keinen Umgang gewähren?

Und wie ich schon schrieb: warum sollte der Mutter das Sorgerecht entzogen werden, wenn sie nicht auf jeden Vorschlag des Vaters eingeht? Die Eltern müssen versuchen, sich zu einigen, notfalls mit Hilfe des Ja und wenn das nicht funktioniert, dann können sie das gerichtlich klären lassen. Und DIESE Regelung MUSS sie einhalten, wenn sie keinen Ärger möchte....

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Guten Morgen !

Also, Deine Frage ist nun : " Ob Du es mitmachen sollst/musst, wenn Euer Kind beim Vater wäre und Du nicht weißt, wo der Papa wohnt " ??? Habe ich das nun so richtig verstanden ?????

Glitter11 
Fragesteller
 06.07.2018, 04:44

Ja. Ist das rechtens? Und: Kann er das Kind ohne Pass mitnehmen?

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markusher  06.07.2018, 06:43
@Glitter11

natürlich kann er das kind ohne pass mitnehmen. wenn es ins ausland geht, wäre das nur ziemlich dumm und du hast den pass des kindes auszuhändigen.

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KirstenSe  06.07.2018, 19:39
@Glitter11

Das Kind ist definitiv ausweispflichtig. Am preiswertesten wäre ein Reisepass. Wenn du sicher gehen möchtest, dass er nicht aus dem europäischen Raum raus kann, kannst du einen Kinderausweis beantragen. Schau doch mal hier http://www.kinder-ausweis.de

Und lass dich bitte nicht von Halbwahrheiten, Unwissen und Mütterhassern irritieren. Manche vergessen scheinbar, daß es hier darum geht, daß beste für ein kleines Kind zu schaffen.

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Glitter11 
Fragesteller
 06.07.2018, 04:51

Gibt es überhaupt eine Regelung bei Aufenthalt des Kindsvaters im Ausland über das Umgangsrecht? Wie beginnt man es anfangs?

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markusher  06.07.2018, 06:45
@Glitter11

wie soll man da beginnen? das kind kennt seinen vater, er ist ihr vertraut. du packst eine tasche mit wechselwäsche, medikamenten wenn welche notwendig sind und übergibst es dem vater. ihr macht eine zeit aus, wann das kind zurück kommt und dann geht jeder seiner wege. wie hat denn dein umgang begonnen?

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Glitter11 
Fragesteller
 06.07.2018, 07:15
@markusher

Er beginnt erst. Deshalb hier die Fragestellungen.

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