Umgangsrecht- Vater macht was er will?
Hallo ihr Lieben.
Bei uns gab es schon von Anfang an Probleme mit dem Kindesvater. Er wollte kein Vater werden, dann auf einmal doch. Ständiger Psychoterror. Ein ewiges hin und er. Dann hat er sich geweigert die Vaterschaft anzuerkennen, hat sich deswegen mit dem Jugendamt angelegt. Irgendwann war das dann erledigt.
Der nächste Stress hat sich dann allerdings schon angebahnt. Es kam zu keiner Einigung bezüglich des Umganges. Er war der Überzeugung, er hätte das Recht, mit bei uns zu hausen, wollte immer zu bizarren Zeiten aufkreuzen. Beim Treffen hat er sich null für den kleinen interessiert, stattdessen wurde ich permanent belästigt.2 mal stand er unangekündigt vor der Tür.
Ich bin darauf direkt zu meiner Anwältin. Welche ihm ein Schreiben schickte. Sie wies ihn klar in seine Schranken und machte ihm parallel ein Angebot für den Umgang, hat ihm allerdings auch die Chance gelassen einen eigenen Vorschlag anzubringen. (Vorerst 1x die Woche für 2 h spazieren) Welches er zunächst ablehnte. Wenige Zeit später hat er es dann wahrgenommen, das lief allerdings so semi optimal. Kam ständig zu spät, hat oft abgesagt, hat den kleinen viel zu früh wieder abgegeben.
Dann wurde es irgendwann kalt draußen und ich habe angeboten, dass sich die beiden in der gewohnten Umgebung unseres Sohnes annähern können. Vorsichtshalber war immer eine weitere Person anwesend. (2x die Woche für jeweils 2h) Das wollte wir bis zu seinem ersten Geburtstag so veranstalten. Danach sollte er dann immer mal für ein paar Stunden mit zu ihm.
Das hat auch nicht wirklich funktioniert.Die einzige Regelung dir wir hatten war, dass er mir immer eine Woche im Voraus mitteilen soll, wie er die darauffolgende Woche Zeit hat. So, dass ALLE ordentlich planen können.
Nun hatte mein Sohn Geburtstag. Die Nachholtermine wurden erledigt.
Ich habe dem Kindesvater darauf eine Nachricht bezüglich des Umgangs in Zukunft geschickt. Er soll mir wieder eine Woche im Voraus Bescheid geben, spätestens an jedem Sonntag. Bei einem Termin am Vormittag kann er den kleinen frühestens 8:30 abholen, spätestens 12:30 hat er wieder da zu sein. Bei einem Termin am Nachmittag frühestens 14:30 und spätestens 18:30 wieder zuhause.
Da fing er an zu schimpfen und zu meckern. Was das denn solle, das sei doch unfair usw. Ich dachte ich lese nicht richtig…das sei Zuviel Regelung und würde nicht in seinen Alltag passen. Er möchte alles so spontan wie nur möglich halten und alle sollen nach seiner Pfeife tanzen.
Dann fing er an schon von Übernachtungen zu sprechen, parallel sieht er es nicht ein seine Wohnung dem Kindeswohl anzupassen…
Meine nächste Anlaufstelle wird das Jugendamt sein. Allerdings machen die erst Morgen wieder auf. Weiß jemand wie solche Gespräche/Termine dort ablaufen und ob man versuchen kann über das JA eine Umgangsvereinbarung abzuschließen?
LG
4 Antworten
er hat die vaterschaft anerkannt, alles davor ist uninteressant. weiterhin hat er das recht auf umgang. normaler mindestumfang wäre so ca.:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
dein ständiges kontaktgesuche wäre für mich eine zumutung und ich würde mir garnix diktieren lassen. mach feste termine aus, entweder hälter sie ein oder eben nicht.
wenn er also zum termin nicht kommt, warte 15 min und danach würde ich direkt zu plan b übergehen und meinen tag nach meiner vorstellung gestalten. die übung machst du 2-3 mal, dann sollte er begriffen haben wann er vor ort zu sein hat oder umgang fällt ersatzlos aus.
eine betreuung durch dich oder andere für den vater ist nicht notwendig. was er in seiner umgangszeit macht, wo er sich aufhält oder wie er die zeit gestaltet ist seine sache. wie er seine wohnung für die umgänge gestaltet ist ebenfalls seine sache und geht dich nichts an.
wenn er also übernachtungen möchte, sehr gerne, jedes zweite we von fr-so kann er das für sich einplanen, pack die tasche übergib das kind und ihm viel spaß.
das jugendamt kann dir da auch nicht weiter helfen. mach es fest für ihn und entweder kommt er damit klar oder er hat auch einfach mal pech gehabt. spontan fällt aus, du bist nicht sein hampelmann.
Umgang ist ein Recht - aber auch eine Pflicht.
Wenn er Umgang haben will, dann muss er sich an die vereinbarten Termine halten. Du musst dir da nicht auf der Nase herum tanzen lassen.
Deine Umgangszeiten finde ich (aufgrund des Verhaltens des Vaters) äußerst großzügig bemessen. Auch das Angebot, dass er eine Woche vorher sagt, ob er dem Umgangstermin wahrnimmt, ist sehr großzügig. Wenn er absagt, musst du keinen Alternativtermin anbieten.
Dass er das Kind irgendwann zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr abholen kann, halte ich für DICH für eine Zumutung. Du musst zweimal in der Woche einen halben Tag auf Abruf stehen und kannst nichts anderes machen (z.B. einkaufen, Freunde treffen, ...). Das halte ich auf Dauer nicht für praktikabel. Der Vater muss Pünktlichkeit lernen (bis zu 15 min Verspätung halte ich für akzeptabel).
Es ist von Vorteil, wenn Du die Termine, an denen sich der Vater um sein Kind gekümmert hat, schriftlich dokumentierst (geplant/ungeplant/Abholzeit/Dauer/sonstige Beobachtungen), das hilft, den Nachweis zu führen.
Ein Kind braucht Rituale und Du auch Planungssicherheit. Termine müssen abgesprochen und auch eingehalten werden, im Interesse Eures gemeinsamen Kindes.
Wenn der Vater nicht bereit ist, auf die Bedürfnisse seines Kindes einzugehen, Absprachen zu treffen und diese auch einzuhalten, dient das nicht dem Kindeswohl.
Giwalato
es wäre schon lang an der zeit gewesen die umgänge mit dem jugendamt / Familiengericht zu klären.
wir sind da gerade auch in gespäche weil die Mutter der Tochter meines Mannes meint sie könnte da bestimmen wie es ihr passt.
Wende dich an das Jugendamt die wird dir alles weitere sagen.
Ich finde es überhaupt nicht gut das du deinem Ex dirktierst wann er den kleinen zu hollen hat. das ganze geht auch in einer freundlichen Regelung.
übernachten kann man aufbauen das wird das Jugendamt dir dan erklären. Wie die Wohnung aussiehst geht dich erstmal nichts an außer du hast beweise nach einem vorfall.
und dan der nächste satz.. hat er wieder da zu sein.. klingt nicht nett.
du kannst auch einen Antrag beim gericht stellen, damit das ganze so geregelt wird, da ist das Jugendamt aber dan auch dabei.
ich würde es erstmal mit einem gespäch vor ort im Jugendamt versuchen.
Bei unzuverlässig bleibt da nicht mehr viel übrig
ich kann bei dem Thema nur aus Vater sicht sprechen, und dan auch nur durch unsere Situation
bei unzuverlässig musst du damit leben, dass er vermutlich öfter umgänge ausfallen lässt, weil er nicht erscheint. das ist dann sein problem, nicht deins. dann geh einfach und mach plan b. den hatte ich immer fertig. kam kv nicht pünktlich haben wir auf gepackten taschen geseßen, sind runter haben die fahrräder rausgeholt und war er punkt 15 min. nach termin nicht da, sind wir los gefahren und sonntag wieder gekommen.
recht zügig hat kv gelernt, was ein handy ist und das man zu spät-kommen einfach vorher anmeldet: stau, bus verpasst - alles kein problem.
wir habe so ein verhalten bei der Kindsmutter. Immer wieder wird abgesagt das wir die kleine nicht hollen können. meistens gehen wir dan spontan wo anders hin, weil man sich die tage ja eh frei hällt
der würde ich übel beine machen, von wegen du kannst das kind nicht holen. das kind hat ein recht auf umgang und wenn nötig solltest du klagen
wir klagen auch aktuell, gespäche mit Jugendamt, Beistand usw sin gelaufen.
Für die Mutter kam das aus dem nichts, wir haben ja auc 2.5 jahre versucht ihr klar zu machen das es so nicht geht. sie war dan ganz verzeiflet man könnte doch reden.. nach dem 10 mal hat man eben auch keine lust mehr
Ich habe doch geschrieben, dass er ihn frühsten zb 8:30 abholen kann…heißt er kann innerhalb des gegebenen Zeitraumes selbst entscheiden:)