Umgangsrecht- Vater macht was er will?

4 Antworten

er hat die vaterschaft anerkannt, alles davor ist uninteressant. weiterhin hat er das recht auf umgang. normaler mindestumfang wäre so ca.:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

dein ständiges kontaktgesuche wäre für mich eine zumutung und ich würde mir garnix diktieren lassen. mach feste termine aus, entweder hälter sie ein oder eben nicht.

wenn er also zum termin nicht kommt, warte 15 min und danach würde ich direkt zu plan b übergehen und meinen tag nach meiner vorstellung gestalten. die übung machst du 2-3 mal, dann sollte er begriffen haben wann er vor ort zu sein hat oder umgang fällt ersatzlos aus.

eine betreuung durch dich oder andere für den vater ist nicht notwendig. was er in seiner umgangszeit macht, wo er sich aufhält oder wie er die zeit gestaltet ist seine sache. wie er seine wohnung für die umgänge gestaltet ist ebenfalls seine sache und geht dich nichts an.

wenn er also übernachtungen möchte, sehr gerne, jedes zweite we von fr-so kann er das für sich einplanen, pack die tasche übergib das kind und ihm viel spaß.

das jugendamt kann dir da auch nicht weiter helfen. mach es fest für ihn und entweder kommt er damit klar oder er hat auch einfach mal pech gehabt. spontan fällt aus, du bist nicht sein hampelmann.

Umgang ist ein Recht - aber auch eine Pflicht.

Wenn er Umgang haben will, dann muss er sich an die vereinbarten Termine halten. Du musst dir da nicht auf der Nase herum tanzen lassen.

Deine Umgangszeiten finde ich (aufgrund des Verhaltens des Vaters) äußerst großzügig bemessen. Auch das Angebot, dass er eine Woche vorher sagt, ob er dem Umgangstermin wahrnimmt, ist sehr großzügig. Wenn er absagt, musst du keinen Alternativtermin anbieten.

Dass er das Kind irgendwann zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr abholen kann, halte ich für DICH für eine Zumutung. Du musst zweimal in der Woche einen halben Tag auf Abruf stehen und kannst nichts anderes machen (z.B. einkaufen, Freunde treffen, ...). Das halte ich auf Dauer nicht für praktikabel. Der Vater muss Pünktlichkeit lernen (bis zu 15 min Verspätung halte ich für akzeptabel).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Es ist von Vorteil, wenn Du die Termine, an denen sich der Vater um sein Kind gekümmert hat, schriftlich dokumentierst (geplant/ungeplant/Abholzeit/Dauer/sonstige Beobachtungen), das hilft, den Nachweis zu führen.

Ein Kind braucht Rituale und Du auch Planungssicherheit. Termine müssen abgesprochen und auch eingehalten werden, im Interesse Eures gemeinsamen Kindes.

Wenn der Vater nicht bereit ist, auf die Bedürfnisse seines Kindes einzugehen, Absprachen zu treffen und diese auch einzuhalten, dient das nicht dem Kindeswohl.

Giwalato

es wäre schon lang an der zeit gewesen die umgänge mit dem jugendamt / Familiengericht zu klären.

wir sind da gerade auch in gespäche weil die Mutter der Tochter meines Mannes meint sie könnte da bestimmen wie es ihr passt.

Wende dich an das Jugendamt die wird dir alles weitere sagen.

Ich finde es überhaupt nicht gut das du deinem Ex dirktierst wann er den kleinen zu hollen hat. das ganze geht auch in einer freundlichen Regelung.

übernachten kann man aufbauen das wird das Jugendamt dir dan erklären. Wie die Wohnung aussiehst geht dich erstmal nichts an außer du hast beweise nach einem vorfall.


timhauke99 
Beitragsersteller
 18.01.2023, 13:11

Ich habe doch geschrieben, dass er ihn frühsten zb 8:30 abholen kann…heißt er kann innerhalb des gegebenen Zeitraumes selbst entscheiden:)

Melinda1996  18.01.2023, 13:14
@Melinda1996

du kannst auch einen Antrag beim gericht stellen, damit das ganze so geregelt wird, da ist das Jugendamt aber dan auch dabei.

ich würde es erstmal mit einem gespäch vor ort im Jugendamt versuchen.

Melinda1996  18.01.2023, 13:18
@timhauke99

ich kann bei dem Thema nur aus Vater sicht sprechen, und dan auch nur durch unsere Situation

amica631  19.01.2023, 11:53
@timhauke99

bei unzuverlässig musst du damit leben, dass er vermutlich öfter umgänge ausfallen lässt, weil er nicht erscheint. das ist dann sein problem, nicht deins. dann geh einfach und mach plan b. den hatte ich immer fertig. kam kv nicht pünktlich haben wir auf gepackten taschen geseßen, sind runter haben die fahrräder rausgeholt und war er punkt 15 min. nach termin nicht da, sind wir los gefahren und sonntag wieder gekommen.

recht zügig hat kv gelernt, was ein handy ist und das man zu spät-kommen einfach vorher anmeldet: stau, bus verpasst - alles kein problem.

Melinda1996  19.01.2023, 11:56
@amica631

wir habe so ein verhalten bei der Kindsmutter. Immer wieder wird abgesagt das wir die kleine nicht hollen können. meistens gehen wir dan spontan wo anders hin, weil man sich die tage ja eh frei hällt

amica631  19.01.2023, 12:05
@Melinda1996

der würde ich übel beine machen, von wegen du kannst das kind nicht holen. das kind hat ein recht auf umgang und wenn nötig solltest du klagen

Melinda1996  19.01.2023, 12:10
@amica631

wir klagen auch aktuell, gespäche mit Jugendamt, Beistand usw sin gelaufen.

Für die Mutter kam das aus dem nichts, wir haben ja auc 2.5 jahre versucht ihr klar zu machen das es so nicht geht. sie war dan ganz verzeiflet man könnte doch reden.. nach dem 10 mal hat man eben auch keine lust mehr