was kann mir passieren wenn ich den umgang verweiger?

8 Antworten

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Hallo, befinde mich in einer ähnlichen situation. meine große tochter ist 3 - von meinem exfreund. nach 2 jahren, in denen ihr erzeuger sich NIE gemeldet hat und auch keinen uh gezahlt hat (er lebt in italien), kommt er jetzt an damit, er wolle sie sehen - und das alle 3 monate!!!! auch ich hab nen neuen freund und mit ihm ne weitere tochter. aaaalso, mein anwalt sagt :

wenn du den umgang total ablehnst, kommts zur gerichtsverhandlung, in dem es ihm sicher zugesprochen wird. hälst du dich dann nicht an die besuchszeiten, gibt es zuerst verwarnungen, dann strafgeld, wenn du nicht zahlst ersatzhaft und zum schluss kann er prozessieren, um das sorgerecht für den kleenen zu bekommen, was ihm dann wahrscheinlich gelingt.

kleiner tipp: Geh zum jugendamt, in punkto umsetzung des besuchsrechts hast vorrangig du was zu sagen. gestalt es so furchtbar und unmöglich, dass er es gar nicht mehr wahrnehmen will.

ich finde es ganz furchtbar, wir mütter kümmern uns, bleiben für die kleinen daheim, sind für sie verantwortlich usw. und die väter haben, auch wenn sie nie ihren pflichten nachkommen und uns unsere kinder mit sporadischem und unregelmäßigem umgang aufkratzen und "kirre" machen, IMMER ihre rechte.

Ich wünsch dir alles liebe und gute!!!


domenicasch  30.05.2010, 22:58

genau so ist es immer,stimm ich voll zu

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Ein Kind indem Alter, brauch den Kontakt zum Vater, damit er als Bezugsperson vom Kind wahrgenommen wird und sich an den Vater gewöhnt,...deswegen ist die regelmäßigkeit von großer Bedeutung!

Kein Wunder das der kleine so schreit, wenn der Vater kaum kommt, das ist viel zu lange, was er ihn nicht sieht. So entsteht keine Bindung, wenn dein Ex so weiter macht.Aber einfach nicht mitgeben, brichst du dir das Genick damit.Kann man mit dem Vater nicht reden?

Wäre der Vater wöchentlich gekommen und das regelmäßig, würde dein Kind jetzt viell schon gar nicht mehr schreien.Äußere dem Jugendamt, das du erhebliche Kindeswohl Bedenken hast, wenn der Vater so weiter macht.

Du bist die Mutter und die Schutzfolie für dein Kind, das ist nicht nur dein Recht sondern auch deine Pflicht.Handelt man als Mutter , wenn man sieht, wie das Kind leidet, wird mit Sorgerechtsverlust gedroht.

Einer Mutter das schlimmste anzudrohen, das Kind zuverlieren, weils sie ihren Mutterinstinkt folgt, ist ein erheblicher Druck, der schon fast Mütterdiskriminierend ist.Es sollte auch gewisse Regeln für die Väter geben.Kann nicht sein, das die machen können, was sie wollen, nichts abkriegen, und Mütter Angst haben müssen, das Kind zu verlieren.

Klar, sollte der Umgang gefördert werden von der Mutter und es ist verachtend, wenn diese, wegen jeden wehwehchen, den Umgang ausfallen lassen wollen, das schadet dem Kind auch, denn zum Vater müssen sie immer.Und später schreien die Kinder noch mehr und wehren sich richtig,...

lieber jetzt n Anfang finden, wie wenn der kleine sich so richtig streuben kann. Füge dich erstmal und gib ihn dein Kind, aber sorge dafür, das es so , wie es jetzt ist, nicht bleiben kann und das nicht zum Wohl des Kindes ist, das der Vater eine Entfremdung fördert.Dir alles Gute,...

hi, also ich bein echt schockiert!! des gleiche habe ich durch,wirklich da ist wirklich alles gleich. nur das bei mir kein gericht im spiel war oder ist! aber Ganz ehrlich erkundigt dich beim jugendamt was du da machen kannst,weil das hin und her ist net gut,schadet dem kind nur noch mehr!wenn die dir net helfen wollen,dann geh weiter an einen anwalt! Weil auch das gericht irgendwann man schluss sagen muss!! wenn net gib den Fall an die öffentlichkeit! kämpf um deinen kleinen das der net so leidet

Das ist eine Sch...situation. Vielleicht "fremdelt" der Kleine gerade und schreit deswegen, wenn er bei seinem Vater ist? Wenn das Gericht einen Umgang entschieden hat, kannst Du es ihm nicht einfach verweigern. Eine Möglichkeit: Gehe zum Jugendamt und schildere den Fall. Vielleicht können die Dir helfen. Ich drücke Dir fest die Daumen, das alles im Sinne für den Kleinen gut geht.


mietze666 
Beitragsersteller
 17.05.2010, 13:49

danke aber mir wird immer und immer wieder nur gesagt, versucht es weiter oder geb ihn mit trotz schreien. er würde sich ja dran gewöhnen... solange ist das aber qälerei!!! was kann denn passieren wenn ichs einfach ignoriere? gefängnis? und das kind? .....

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jumba  18.05.2010, 08:47
@mietze666

strafgelder, zwangsgelder, sorgerechtsentzug und dann darfst du umgangselternteil spielen. das kann bei deinem verhalten relativ zügig passieren. gib ihm das kind schmerzlos und zügig und verlasse die situation. das kind reagiert nur wegen dir so. es liegt an deinem fehlverhalten.

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domenicasch  18.05.2010, 20:07
@mietze666

wirklich erkundig dich beim anwalt!! oder geh weiter wenn dir keinen helfen will die werden klein mit hut wenn du weiter gehst!! das musst ich leider auch

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wenn du den umgang gem. beschluss verweigerst, machst du dich strafbar. der vater kann weiter gerichtlich gegen dich vorgehen und es könnte dich im endeffekt das sorgerecht und das kind kosten. du solltest anfangen ein umgangstagebuch zu schreiben. dort schreibst du penibel rein, war vater da, wie hat kind sich verhalten und wie hast du dich verhalten. wurde kind geholt, wie wurde kind zurückübergeben. dem vater solltest du schriftlich mitteilen per einschreiben etc, dass du um die penible einhaltung der umgangsvereinbarung bestehst da nur dies zum wohle des kindes ist und das er bis dato mit unregelmäßigem umgang dem kindeswohl mehr schadet etc. dann gehst du jetzt demnächst am besten mal ins jugendamt und trägst dort deine probleme vor und die art und weise der reaktion des kindes. vielleicht parallel dazu einen familienrechtler befragen. von dir aus kannst du den umgang nicht einstellen, aber du kannst verschiedene institutionen nutzen um den vater an die regelmäßigkeit zu gewöhnen, gerade bei so kleinen kindern.

die übergaben sollten kurz und schmerzlos erfolgen. gib dem kind einen kuss und gib es dem vater in die hand. kein tschüss und kein gewinke. der vater soll sich umdrehen und gehen und du machst die tür zu. das geklammere gibt sich dann irgendwann. warum nimmt der kv das kind nicht alle zwei wochen über das wochenende mit?


domenicasch  18.05.2010, 20:02

also da bin ich ja erst recht geschockt,das gibt sich sicher net,meine tochter musste das 2 jahre mit machen das hin und her und bis heute geht sie net mit!! Und er gab ja ein urteil alle 2 tage regelmäßig und net wann er lust und laune hat!!

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jumba  19.05.2010, 23:23
@domenicasch

dann hast du glück gehabt das kv das nicht durchsetzt. regelmäßigkeit hin oder her. das steht auf einem anderen blatt.

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