UG Zahlt private Miete vom Geschäftsführer, möglich?
Ich habe eine Frage, ich muss eine Vereinbarung verfassen, weiß aber nicht wie, bzw. was ich da schreiben soll.
Also Wir sind eine UG und der Geschäftsführer möchte eine Vereinbarung mit der Gesellschaft machen, dass er auf sein Gehalt verzichtet aber die Gesellschaft soll die Miete der Privat Wohnung Übernehmen. Ich das möglich? Wenn ja was schreibe ich da? Gibt es dazu auch Irgendwelche Paragraphen?
Danke schon mal für eure Antworten !
7 Antworten
Wenn der UG seine Miete zahlt ist das ja quasi ein Gehalt. Aber klar geht das..
Das ist schon mal gut zu wissen! Danke Schön.
Aber wie kann ich das Schriftlich Verfassen?
Was ist "UG" ? Universalgesellschaft? Der geldwerte Vorteil als Bezahlung für die Geschäftsführertätigkeit ist möglich. Der Vertrag ist formlos aufzusetzen.
Bitte Bdenken:: Wenn s ein angestellter Geschäftsführer ist, dann gelten die Vorschriften zum Mindestlohn, und die Sozialabgaben müssen auch entrichtet werden.
Das mit dem Mindestlohn braucht man nicht zu beachten, denn der GF wird nicht als Arbeitnehmer betrachtet, er hat ein Dienstverhältnis: http://www.frag-einen-anwalt.de/Mindestlohn-Geschaeftsfuehrer--f269622.html und auch https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/gesetz-zur-staerkung-der-tarifautonomie-mindestlohngesetz-haeufige-fragen-faq
Was die Sozialabgaben betrifft, so ist das noch komplizierter: http://www.finanztip.de/sozialversicherungspflicht-geschaeftsfuehrer-gmbh/
Verwechsel Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mit angestellten Geschäftsführern. Da gibt es m. W. Unterschiede.
Ein Geschäftsführer muss nicht gleichzeitig Gesellschafter sein.
Frag deinen Steuerberater dazu,
der wird dir eine Vertrags-Vorlage geben können ...
In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Du brauchst für Verträge keine Paragrafen.
Eine Unternehmergesellschaft ist ein Unternehmen. Wenn das eine Ausgabe tätigt, die dem Arbeitnehmer zukommt, ist das eine Form von Lohn oder, besser gesagt, ein geldwerter Vorteil.
Wir haben zwar Vertragsfreiheit, aber nicht jeder Vertrag wird von Finanzamt so akzeptiert, wie man es gerne möchte.
Das Finanzamt akzeptiert den Vertrag. Die UG muss nur daran denken die Miete zu versteuern und Sozialabgaben abzuführen.
Unternehmensgeschellschaft (haftungsbeschränkt) = UG