Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (TvÖD?
Hallo Zusammen,
ich arbeite seit geraumer Zeit in einem Museum 16 Std. die Woche. Jetzt übernehme ich eine Krankheitsvertretung für eine Vorgesetzte, so dass sich meine Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle erhöht. Ich steige nicht in der Entgeltgruppe (bin in E3) sondern bekomme die Differenz zwischen E3 und E4 als Zulage gezahlt.
Meine Frage wäre jetzt, ob ich das Vollzeitgehalt der E3 + die Zulage oder mein Gehalt für 16 Stunden + die Zulage gezahlt bekomme ?
3 Antworten
Das Gehalt für die 16 Stunden ist fest mit der E3. Beim Rest musst du aufpassen.
https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1442
§14 TVöD regelt
(3) 1Die persönliche Zulage bemisst sich für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 9 bis 15 eingruppiert sind, aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich für die/den Beschäftigte/n bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 ergeben hätte. 2Für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, beträgt die Zulage 4,5 v.H. des individuellen Tabellenentgelts der/des Beschäftigten.Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 für Beschäftigte im Bereich der VKA und nach § 17 Abs. 5 Satz 1 für Beschäftigte des Bundes ergeben hätte.
Ist tatsächlich eine Vorgesetzte in der E4?
Für die Zulage muss klar sein, dass die Vertretung mindestens einen Monat beansprucht.
Aufpassen- musst du mit den Stunden. Bist du an mehr Stunden interessiert, oder wird man mit den Stunden eine Änderung des Vertrages vornehmen- befristet aufstocken auf 100%? - dann stockt man dich in der E 3 auf, alles andere geht nicht. Du musst sicher stellen, dass dir keine Stunden verfallen können.
Für mein Verständnis würde dir dein Gehalt und eine Zulage zur Differenz was dem Gehalt eingruppierten Vorgesetzten mit Vollzeitstelle entspricht. - je nachdem wie man dies mit deinen Stunden regelt.
In dem Bereich würde ich mich auf jeden Fall von Personalrat und Gewerkschaft beraten lassen.
Das schließt du richtig, ansonsten hätte man die Änderung der Arbeitszeit mit einer Änderung der Eingruppierung verbinden müssen.
Sofern die Vollzeitbschäftigung nicht befristet vereinbart wurde - bleibst du auch nach Ende der Vertretung bei 100%, sprich irgendwas zwischen 38 und 40/41 Stunden die Woche.
Wenn diese Vertretung nur "vorübergehend" ist, wird dein Vertrag wohl kaum geändert.
Also es ist angefacht, dass es bis zur Rückkehr des Kollegen laufen soll. Es wird aber damit gerechnet, dass das in dieser Saison (geht bis November) nicht mehr erfolgen wird.
eine Vollzeitstelle muss aks solche bezahlt werden
dazu ist eine entsprechende Vertragsänderung notwendig
arbeitest Du lediglich vorübegehend mehr, ist diese Mahrarbeit zu vergüten oder mit Freizeit auszugleichen
die Bezahlung richtet sich grundsätzlich nach der übertragenen Tätigkeit
am Besten fragst Du mal bei Deinem Personalrat nach
Also es ist angefacht, dass es bis zur Rückkehr des Kollegen laufen soll. Es wird aber damit gerechnet, dass das in dieser Saison (geht bis November) nicht mehr erfolgen wird.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Genau, dass mit der Zulage ist mir klar. In meinem Änderungsvertrag (den ich bekommen habe) steht drin, dass ich als „Vollbeschäftigter“ eingestellt bin. Darüber hinaus ist die Änderung der Arbeitszeit an die Gehaltsstelle übermittelt worden. Ich schließe daraus, dass ich das „Vollzeitgehalt“ von E3 bekommen werde.