TÜV trotz farbige Innenbeleuchtung?

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Bei der Innenbeleuchtung handelt es sich um die einzigen Leuchten am (im) auto die nicht der Bauartgenehmigungspflicht nach §22a StVZO unterliegen. Du kannst da anbringen was Du willst, es muß nur sichergestellt sein, daß diese nicht nach aussen scheinen, wenn Du am Strassenverkehr teilnimmst (also wenn Du fährst), das ist aber bei der serienmäßigen Innenbeleuchtung schon so.

Was hat der TüV damit zu tun? Ich denke aber die Polizei sieht das nicht so gerne!

Wenn sie abschaltbar und abgeschaltet sind, merkt der TÜV nichts, weil es nicht zum Prüfprogramm gehört.

Na angesichts der Tatsache, dass der TÜV sich meines Wissens nach nur um den Technisch nahezu einwandfreien Zustand des Fahrzeugs sorgt, sollte der das evtl nicht mal merken und wenn interessiert ´s den nicht.

Zusätzlich steht doch dabei, dass es erlaubt ist ohne gesonderte Zulassung oder Allgemeine Betriebserlaubenis (ABE).

MfG LocoFlasher