TÜV abgelaufen ... Was tun?
Und zwar, habe ich auf meiner Plakette stehen 07/2014 ...
Nun zur frage, und zwar ab wann habe ich 2 Monate überzogen ? am 1.9.2014 oder am 1.10.2014 ?
Und wenn ich überzogen habe, was kommt auf mich zu ?
Danke im vorraus. :)
5 Antworten
Da du den ganzen Juli Zeit hattest, bist du zu Ende September 2 Monate überm Tüvtermin. Wie hoch die Strafe dafür sein wird, weiß ich nicht, Autos ohne Tüvpkakette sind ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer! Falls dich die Polizei anhält, werden sie dich zum Tüv schicken und du musst dann innerhalb eines Monats mit dem KFZ bei der Polizei vorfahren. Zudem gewinnst du nichts an Zeit, wenn du den Tüvtermin verpasst hast. Stellst du das Auto beim Tüv vor, wird auf der nachfolgenden Plakette stehen: 7/ 2016. LG Elfi96
Nein, es wird nicht mehr rückdatiert. Und das Verwarnungsgeld für mehr als zwei Monate Überziehung beträgt 15€.
Dein TÜV ist Ende Juli abgelaufen.Wenn du jetzt angehalten wirst ist nur ein Ordnungsgeld zu erwarten.Ab Ende September wird für dich der TÜV wesentlich teurer.
Nein, bis zu zwei Monaten Überziehung kostet es kein Verwarnungs- oder Bußgeld.
Eine Ordnungsstrafe kannst du auch jetzt schon erhalten wenn du in eine Verkehrskontrolle kommst.
Ende September sind die zwei Monate Karenzzeit um, dann kostet es 15€ Verwarnungsgeld, wenn du von Polizei oder Ordnungsamt erwischt wirst. Die HU wird dann 20% teurer.
Plakette wird auf den Prüfmonat geklebt, also jetzt im August auf 08/16, im September auf 09/16. Es wird nicht mehr rückdatiert!
Du hast also noch aureichend Zeit, zur HU zu fahren und eventuelle Mängel zu beheben.
Die 2 Monate werden aber zusätzlich nachberechnet. Es lohnt sich also nicht später zum Tüv zu gehen. Es bleibt immer gleich teuer.
So ein Käse, da wird nichts "nachberechnet" oder rückdatiert. Es wird eine ganz normale AU und HU durchgeführt und gut ist. Bei mehr als zwei Monaten wird die HU teurer. Beim letzten Patienten waren das m.E. was um die 16€ Aufpreis, der war dann schon ein halbes Jahr drüber.
Wenn die Abgasuntersuchung um bis zu 2 Monate überschritten wird, kostet das 15 EUR Strafe.Daher nicht mehr so lange warten, sondern mit dem Auto zum TÜV fahren.
Abgasuntersuchung ist schon lange Bestandteil der HU und hat keine Extra Plakette mehr. 15€ kostet dieÜberziehung um mehr als zwei Monate.
gilt das nur, wenn man erwischt wird oder kassiert auch der TÜV schon? (geht jetzt nur um TÜV, nicht AU)
Sofort nachholen..weiß es nicht ganz genau aber eine Karenzzeit hast du noch, bevor du Strafe zahlen mußt.
gefunden
http://www.helpster.de/wie-lang-darf-man-tuev-ueberziehen-was-sie-ueber-die-hu-wissen-sollten_139334
Also heißt das, ich hätte quasi bis ende September zeit um keine Strafe zu bekommen Geld etc.. ?