Treppenlift Lifta Forderung beim Todesfall

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Wir haben leider extrem schlechte Erfahrungen mit Lifta gemacht. Meine Eltern (90 und 82 Jahre alt) erhielten Besuch von einem freundlichen Lifta-Außendienstmitarbeiter. Dieser versprach meinen Eltern alles Mögliche. Räumte dann noch einen scheinbar guten Preis und kurze Lieferzeiten ein und überzeugte so meine Eltern nach mehreren Stunden zur Unterschrift. Der Vertrag ist mit Fachbegriffen überzogen, die selbst für einen technisch Begabten nicht verständlich sind.

An mündliche Abreden wird sich nicht gehalten, obwohl diese telefonisch bestätigt werden. Stellt sich dann bei der Montage heraus, dass der Treppenlift ganz anderst als vereinbart montiert werden soll, werden harte Bandagen aufgefahren.

Möchte man vom Kaufvertrag zurücktreten, werden bei einem Auftragswert von EUR 11.500,00 Aufwandsentschädigungen in Höhe von EUR 6.900,00 in Rechnung gestellt (wobei die Materialkosten des Treppenlifts bei maximal EUR 3.000,00 liegen).

Leider verliefen alle Bemühungen sich außergerichtlich zu einigen im Sande. Wir befinden uns nun vor Gericht.

Achtung - bitte halten Sie bei Auftragserteilung alle Details schriftlich fest - am besten mit Skizze - so wie Sie die Montage verstanden haben!!!! Ansonsten sind Sie überrascht, wenn der Stuhl vom Lift mitten im Durchgang steht, und nicht wie vereinbart direkt an der Wand!!

Schade, dass Lifta dies gerade älteren, auf Hilfe angewiesenen Mitmenschen antut. Diese suchen in ihrer Not und ihrem Schmerz eine Erleichterung und keine nervenaufreibenden, teuren Prozesse vor Gericht.

Finger weg von Lifta - reine Marketing- und Vertriebsfirma - kein Hersteller - und wenn es Probleme gibt, geht es nur über einen Anwalt - leider!

Die Schiene wird in England hergestellt und kostet ca. EUR 1.000,00

Problem : die Schienen sind Sonderanfertigungen und können nicht ma eben so an jmd anders verkauft werden.

Insofern erscheint der Preis zunächst angemessen.

Dennoch würde ich bei Verbraucherzentrale und Handelskammer abfragen so wie ja schon geschrieben wurde.

Wende dich mit dem Problem an die Handwerkskammer oder auch an die Verbr.-Zentrale.