Trennung, ohne Geld ausziehen?

6 Antworten

Falls du allein im Mietvertrag stehst: Wirf ihn aus der Wohnung und verlasse ihn. Denn das hat keine Zukunft! Du könntest auch die Wohnung kündigen und vorübergehend zu deiner Mutter ziehen. Dann kann dir egal sein, was dein Noch-Freund macht. Du könntest dich mal wieder ein wenig mehr auf dich selbst konzentrieren und etwas machen aus deinem Leben. Denn momentan läuft hier einiges gewaltig schief!


LaylaHolmes 
Beitragsersteller
 12.02.2020, 08:43

Meine Mutter wohn in einer 2 Zimmer Wohnung mit meinem kleinen Bruder. Ich würde nur zu ihr hingehen, für die Übergangszeit, wenn ich eine Wohnung schon habe und es dauert bis ich einziehen kann. Sie tut soviel für mich, will sie da nicht noch weiter belasten, auch wenn sie sagt, dass es sie nicht belastet :/

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Savannah1  12.02.2020, 08:51
@LaylaHolmes

Dafür sind aber Eltern da um zu unterstützen, wenn man Hilfe braucht. Auch wenn es nur vorübergehend wäre, ist es dir eine große Hilfe und Erleichterung. Du könntest dir aber auch ein WG-Zimmer suchen! Dann bist du zusammen mit anderen, was dir sicher auch gut tut und vorallem ist es sehr viel günstiger als eine eigene Wohnung komplett selbst finanzieren zu müssen. Ein WG-Zimmer wäre für dich auch die Möglichkeit, das nebenbei gut finanzieren zu können um auf dein Abitur aufzubauen! Bleib da dran und verschenke diese Möglichkeit nicht.

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1. Ob du Geld beantragen kannst hängt von deinem einkommen ab. Wahrscheinlich aber nicht da du ja fast vollzeit arbeitest.

2. Ob du einfach nicht die komplette Miete zahlen kannst ohne Konsequenzen ist von abhängig wie dein Mietvertrag aussieht. Ist er Untermieter, hauptmieter usw. Das ist entscheidend ob er selbst dafür verantwortlich ist oder du in der Schuld stehst und du das Geld bei deinem Freund holen musst.

3. Rauswurf gleiches Spiel. Hängt vom Vertrag ab.

4. Untermieter sind eigentlich immer erlaubt außer spezielle paragraphen Regeln es anders. Ein weiterer hauptmieter benötigt die Zustimmung des Vermieters

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – man lebt halt xD

BlaueDose  12.02.2020, 08:37

Zu 4.

Gem § 540 BGB sind Untermieter ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt. Man kann die Zustimmung nur vom Vermieter verlangen, wenn man ein berechtigtes Interesse hat, gem § 553 BGB. (z. B. Ehepartner zieht in die Wohnung mit ein)

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Nayes2020  12.02.2020, 09:48
@BlaueDose

Ahja ok das ist mir neu da ich mal in so einem Fall recherchiert habe und auch beim Amt nachgefragt habe. Die meinten es wäre erstmal erlaubt bis im Vertrag was anderes steht.

Allright danke für die Aufklärung. Da war ich falsch informiert

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ich bin 23
will mich trennen, das Problem ist aber das finanzelle...

So jung und schon so abhängig.
Übernimm Verantwortung, nimm Dein Leben in die Hand und kümmere Dich um Dich selbst. Das Antreten einer besser bezahlten Arbeitsstelle gehört dazu.

Vielleicht hast du ja Freunde, die dir Geld für den Umzug leihen?

Oder bei der Bank einen kleinen Kredit von z. B. 1000 € aufnehmen. Sobald du eine kleine Wohnung hast und weniger Kosten, solltest du den schnell zurückgezahlt haben.


wilees  12.02.2020, 08:48

Eine kleinere Wohnung finden bedeutet ja längst nicht, dass sie die Verantwortung für die größere Wohnung los ist.

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BlaueDose  12.02.2020, 08:55
@wilees

Sie kann als Mieterin ohne Grund kündigen. Dann ist sie in ein paar monaten die Wohnung los.

Würde mich an ihrer Stelle rechtlich beraten lassen (gibt auch kostenlose Angebote) und vielleicht steht ihr sogar ein außerordentliches kündigungsrecht wegen Streit mit dem Partner zu (großes vielleicht!)

In jedem Fall kann sie ohne Grund kündigen.

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wilees  12.02.2020, 09:22
@BlaueDose

Selbstverständlich müsste FS ihre Kündigung nicht begründen. Nur ! einen gemeinschaftlich abgeschlossenen Mietvertrag kann man naturgemäß auch nur gemeinschaftlich auflösen. Entweder ist der Vermieter bereit mit einem der Partner den Vertrag alleine weiterzuführen und der andere Hauptmieter zieht aus oder beide kündigen gemeinsam.

Würde ich bei der Situationschilderung als eher unwahrscheinlich sehen, dass dieser Freund dem einfach mal so zustimmt. Der hat es sich doch in der sozialen Hängematte der Freundin sehr bequem gemacht.

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Die Karten liegen auf dem Tisch:

Der Mietvertrag muss beendet werden durch gemeinsame schriftliche Kündigung, falls dein Schmarotzer keine Unterschrift leisten will, ist sofort Klage auf Zustimmung zur Kündigung beim Amtsgericht einzureichen, dazu brauchst du keinen Anwalt. Die Lebensgemeinschaft muss ebenfalls sofort beendet werden. Zieh für die nächsten Monate zu deiner Mutter. Kein Geld mehr für den Schmarotzer aber leider für die volle Miete bis zum Mietende. Was ist mit Kaution?

Deine Ausgaben für die hälftige Miete kannst du durch Schadensersatzklage bei deinem EX holen, falls der wieder auf die Beine kommt, wenn du da keine Hoffnung hast, warte drei bis zu 3 Jahre ab, danach verjährt deine Forderung und du kannst sie als Verlust abschreiben.

Zögere nicht eine Augenblick mit diesen Maßnahmen und setze dem Kerl keine Fristen mehr. Suche auch nicht mehr ein Gespräch, mach es einfach so wie ich vorgeschlagen habe......