Kann meine Mutter mich rausschmeißen?

5 Antworten

Das kommt drauf an, wer den Mietvertrag abgeschlossen hat bzw. wer im Mietvertrag steht.

Da Du nicht voll geschäftsfähig, nicht volljährig bist, wirst Du kein Mieter sein.

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Ja; Deine Mutter kann Dich aus der Wohnung entfernen (lassen).Auch Eltern müssen sich nicht alles von ihren Kindern gefallen lassen.

Wer für die Mietkosten aufkommt, ist eine Frage die sich danach stellen und beantwortet werden wird.

Hallo NextPlease2003,

Deine Mutter hat eine Aufsichtspflicht zu erfüllen, bis Du 18 bist. Diese kann sie schlicht nicht erfüllen, wenn Du nicht bei ihr wohnst.

Mit freundlichen Grüßen

Nisshoku

Woher ich das weiß:Recherche

Etwas mehr Infos wären gut. Weshalb zahlst du die Miete? Wohnst du bei deiner Mum oder alleine und die Wohnung gehört deiner Mum?

Im Prinzip wenn du bei ihr zu Hause wohnst, brauchst du 1. Keine Miete zahlen, 2. Darf sie dich nicht rausschmeißen.

Wenn sie mit dir nicht klar kommt muss sie sich beim Jugendamt melden und dich in einer Wohngruppe unterbringen.


NextPlease2003 
Beitragsersteller
 21.09.2020, 12:15

Ich bezahle die Miete weil die Wohnung sich meine Mutter nicht mehr leisten kann da ich so viel in der Ausbildung verdiene das alles gestrichen wurde. Und ich wohne mit meiner Mutter alleine die Wohnung gehört meiner Mutter

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M0712  21.09.2020, 12:28
@NextPlease2003

Dann kann sie dich nicht rausschmeißen ohne Absprache mit dem Jugendamt (und das dauert Monate bis Jahre).

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Unter 18 kann sie dich nur rauswerfen, wenn sie dennoch dafür sorgt, das du anderweitig unterkommst, zudem wird sie dir Barunterhaltspflichtig.

Über 18 kann sie dich rauswerfen, sie muß dir auch nicht helfen eine andere Unterkunft zu suchen, das einzige was bleibt ist die Barunterhaltspflicht.


NextPlease2003 
Beitragsersteller
 21.09.2020, 12:25

Und wie sieht es aus wenn ich mit 18 rausgeschmissen werde und ich mir keine Wohnung leisten kann?

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berlina76  21.09.2020, 12:27
@NextPlease2003

Bis nach der ersten Ausbildung sind deine Eltern Unterhaltspflichtig. Können sie das nicht Leisten greift je nachdem, was du machst Bafög oder BAB. zudem steht dir bei Auszug das Kindergeld zu.

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Oponn  21.09.2020, 12:51
@berlina76
Bis nach der ersten Ausbildung sind deine Eltern Unterhaltspflichtig.

Aber auch nur, wenn das Kind irgendeine Art von Ausbildung macht.

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Nein, denn du bist mit 17 noch nicht erwachsen.