Trennung Kind aufpassen, Sorgerecht, Aufsicht?
Hallo, meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrennt. Das Kind ist recht aufgeweckt und es ist anstrengend für mich auf ihn aufzupassen. Leider kommt es sehr oft dazu, dass ich als Bruder aufpassen muss. Gerade wenn die Mutter (meine Schwester) arbeitet, wäre es schön, wenn der Vater mal seiner Aufsichtspflicht nachkommen würde. Da der Vater aber nicht auf Bitten und Betteln eingeht, würde ich mich freuen, wenn mir jemand Tipps gebene könnte. Wie sollte ich handeln? Ich möchte nicht jeden Tag 3-4 Std. auf das Kind aufpassen und bei Arbeit der Schwester sogar 6-8 Std., welches mir nicht gehört. Wäre das ein Fall fürs Jugendamt?
3 Antworten
Nein. Kein Fall fürs Jugendamt. Das kann hier nur beraten und informieren.
Der Vater ist nicht verpflichtet auf das Kind aufzupassen.
Deine Schwester kann sich eine Tagesmutter über das Jugendamt organisieren oder das Kind geht in den Kindergarten oder die Krippe. Wie alt ist das Kind?
Das Umgangsrecht hat genau null damit zu tun, dass der Vater während der Arbeitszeit der Mutter das Kind hütet.
Die Umgangspflicht wird grundsätzlich von den Gerichten nicht durchgesetzt, da die Gerichte davon ausgehen, dass ein erzwungener Umgang den Kindern schadet.
Nein, er ist der Umgangselternteil, er hat nichts mit der Beaufsichtigung des Kindes zu tun, das ist Angelegenheit der Mutter, bei der das Kind lebt.
natürlich hat der vater umgangsrecht, aber das hat nichts mit der betreuung in der umgangszeit der mutter zu tun. die beaufsichtigung des kindes in der umgangszeit der mutter ist nicht aufgabe des vaters. SIE muss sich darum kümmern. du bringst dinge durcheinander die garnichts miteinander zu tun hat.
Suche ein Gespräch mit deiner Schwester und sag ihr das du zwar gerne auf ihn aufpasst aber es eben keine dauerlösung ist
Hat der Vater regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind?
Wie alt ist das Kind? Eine gute Kita bzw Krippe wäre eine Lösung von der alle profitieren würden
nein das ist ein fall für deine schwester und dich zum gemeinsamen gespräch. sie muss die betreuung in ihrer umgangszeit sicherstellen. in der regel ist das kind in einer kita, hortbetreuung, bei einer tagesmutter oder bei familienmitgliedern untergebracht. mach ihr also klar, dass du gerne mal auf das kind aufpasst, aber keine dauernachmittagsbespaßung bist.
der vater hat mit der sache nichts zu tun. er hat die pflicht unterhalt zu zahlen, wenn er das leisten kann und er darf umgang wahrnehmen. er hat nicht die pflicht, das kind zu betreuen, während die mutter arbeitet. das geht ihn nichts mehr an, das ist ihre sache.
mach deine schwester also darauf aufmerksam, dass sie sich kita, oder tagesmutter suchen soll für die zeit ihrer arbeit.
warum hat der Vater nichts damit zu tun er muss ebenfalls der elterlichen Sorge nachkommen. auch hat das Kind ein Recht auf Umgang zu seinem Vater und zusätzlich hat der Vater sogar neben dem recht die Pflicht dazu es steht nirgendwo dass sie das alleinige Sorgerecht hat somit ist er nicht auf dem Schneider denn die Betreuung fällt unter die elterliche Sorge (personensorge)
die betreuung hat nichts mit der elterlichen sorge zu tun. du bringst hier dinge und pflichten durcheinander die garnichts miteinander zu tun hat. wenn das kind in der umgangszeit bei der mutter ist, dann ist sie allein verpflichtet den umgang sicherzustellen. der vater hat damit garnichts zu tun und das fällt nicht unter die personensorge, zu keiner zeit.
er ist vollkommen aus dem schneider und muss sich um die betreuung nur in seiner umgangszeit kümmern. da er keinen umgang derzeit hat, ist es die mutter und die tut dies im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge. wenn sie es nicht sicherstellen kann, muss sie sich hilfe holen um betreuung auszuweiten: kita, tagespflege, hort etc. der vater hat damit überhaupt nichts zu tun und auch nicht das gemeinsame sorgerecht.
der Vater ist nicht verpflichtet? das ist schlichtweg falsch denn er hat das umgangsrecht --> das Kind hat ein Recht auf Umgang und die Eltern (hier in dem Fall auf den Vater bezogen) hat nicht nur das Recht auf Umgang sondern auch die Pflicht. Auch muss er der elterlichen Sorge nachkommen (darunter fällt ebenfalls die Beaufsichtigung des Kindes) (da nichts im Text steht werden sie ein geteiltes Sorgerecht haben)