Trennung 4 Monate nach der Hochzeit?

6 Antworten

Wenn ihr nach islamischem Recht verheiratet sind gibt's noch die Verfluchungsscheidung:

Der Islam kennt verschiedene Formen der Scheidung. Die bekannteste ist die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann. Wird die entsprechende Formel «ich verstoße dich» ein- oder zweimal ausgesprochen, kann die Versto­ssung vom Ehemann unter bestimmten Bedingungen zurückgenom­men werden, eine dreimalige Wiederholung ist jedoch endgültig und verbietet die unmittelbare Wiederverheiratung des Paares. Um Missbrauch einzudämmen, ist es üblich, dass der Ehemann bei der Eheschließung nur einen Teil des Brautpreises auszahlt:

Nach der Verstoßung ist unverzüglich der ausstehende Betrag fällig. Das Recht der Verstoßung hat die Ehefrau nicht. Sie kann sich von ihrem Mann in gegenseitigem Einvernehmen trennen, wobei beide Ehepartner auf gegenseitige Ansprüche verzichten, speziell die Frau auf den ausstehenden Teil ihres Brautpreises. Darüber hinaus kann die Ehefrau die richterliche Trennung beantragen, wenn der Ehemann seine materiellen Pflichten ihr gegenüber nicht erfüllt oder unfruchtbar ist. Nach der Scheidung unterliegt die Frau einer zumeist dreimonatigen Wartezeit, in der sie nicht heiraten darf, wohl aber von ihrem Mann Unterhalt empfängt. Auch heute noch orientiert sich das Scheidungsrecht in vielen islam. Ländern an diesen Regelungen. Eine Ausnahme hiervon ist Tunesien.

Nein, du kannst dich erst scheiden lassen, wenn du 1 Jahr lang getrennt warst. Von Tisch und Bett. Ausziehen darfst du natürlich sofort.

nein, du musst scheiden

es kann sein, dass es erleichtert ist irgendwie, aber weiß ich nicht

Kommt darauf an, welche Gründe es gibt um eine Ehe annullieren zu lassen.

Scheidung... Ist ja dann voll blöd kurz Dannach sich zu trennen , aber manchmal passt's ja doch ni