Trassenbau Zugstrecke durch Wald in Privatbesitz?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das ist möglich.

§22 AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz

(1) Für Zwecke des Baus und des Ausbaus von Betriebsanlagen der Eisenbahn sowie für deren Unterhaltung ist die Enteignung zulässig.

Wenn die Trasse als für die Allgemeinheit wichtig eingestuft wurde. Suche mal nach dem Begriff "Rückbau" für Bahnstrecken, das benutzen sie viel lieber, weil das netter klingt als Abriss und ggf. Enteignung. Da findet man dann auch mit etwas suchen Geschichten von Leuten, die nicht ihr Haus oder Grundstück an die Bahn verkaufen wollten.

Es gibt Projekte, da mussten nämlich sogar schon Häuser weichen oder es wurde bis fast an das Haus ran gebaut und fast der ganze Garten war weg.

Der übliche Weg ist, dass sie ein Kaufangebot an den Besitzer geben. Wenn man ablehnt und etwas verhandelt, kommt beim zweiten ggf. mehr raus. Gibt es keine Einigung und für das Allgemeinwohl ist anzunehmen, dass die Strecke wichtig ist, dann kann es gerichtlich enteignet werden und der Ausgleichsbetrag ist meist geringer, als man mit guten verhandeln bekommen hätte plus die Gerichtskosten.

Möglicherweise aber eher unwahrscheinlich.

Die DBAG müsste halt verschiedene Anforderungen nachweisen.

Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung . . .
. . . .Im März 2009 wurde im Zuge der Maßnahmen gegen die Finanzkrise das Rettungsübernahmegesetz beschlossen, nach dem befristet bis 30. Juni 2009 die Enteignung von Banken möglich war, wenn ein drohender Bankrott eine Gefahr für die Stabilität des Finanzmarktes insgesamt darstellte. [18] Das Gesetz wurde am 7. April 2009 von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet, am folgenden Tag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. [19] Da die mit dem Gesetz angestrebte Verstaatlichung der Hypo Real Estate ohne Enteignung gelungen ist, [20] lief die befristete Enteignungsmöglichkeit aus, ohne genutzt zu werden.
Seit 2009 gab es in der Bundesrepublik 1647 Verfahren zur Enteignung von Eigentümern von Grundstücken, die für ein Straßenbauprojekt im Bundesfernstraßenbau gebraucht wurden oder werden. 448 dieser Verfahren wurden bis August 2020 abgeschlossen. Paragraph 19 des Bundesfernstraßengesetzes erlaubt Enteignungen, „soweit sie zur Ausführung eines festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig“ und gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes zum Wohle der Allgemeinheit sind. [21]

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Enteignung


Unwahrscheinlich - zunächst gibt es ja eine Planung. Dazu gehören auch Gespräche über alle Dinge am Rand der vorgesehenen Strecke, Maßnahmen, Ausgleiche, zu berücksichtigende Bestimmungen,... etc. pp.

Erst wenn der Plan steht und es dann eine sog. Planfeststellung gibt, ist die Zeit des Redens quasi vorbei.

Eine Enteignung ist möglich.

Du bekommst ein Kaufangebot für das Stück Wald das die Bahn braucht.

Dann steht Dir jahrelang der Klageweg offen.

Verlierst Du in letzter Instanz wirst Du enteignet und bekommst als Entschädigung eine Summe entsprechend des aktuellen Marktwertes von Deinem Land/Wald.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter