Traktor fahren mit 15?

6 Antworten

Bis dahin bin ich 15 1/2 und mache wahrscheinlich gerade den Traktorführerschein

Dann wirst du dann auch lernen, dass Klasse L und T nur zu Fahrten im Zusammenhang mit land- und fortwirtschaftlichen Tätigkeiten berechtigt. Welche Tätigkeiten das sind, ist in §6 Abs 5 FeV geregelt. Private Vergnügungsfahrten zählen nicht dazu.

Weiterhin dürfen mit grünen Kennzeichen ebenfalls nur land- und forstwirtschaftliche Fahrten unternommen werden. Eine Sondernutzung ist vorher beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden, anschließend wird geprüft, ob nur für diesen Monat oder generell die KFZ-Steuer festgesetzt wird. Wenn du also zur Abifeier oder zum Bauernprotest fährst, wird dein Traktor steuerpflichtig, die Folge der Nichtanmeldung ist Steuerhinterziehung.

Freundlich beim lokalen Bauer nachfragen, ihm ein kleines Geschenk machen und sicher hilft er Euch aus. :)

(Gesetze zu brechen ist der Spaß nicht wert!!)


xxvioxl 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 14:57

Ich möchte ja kein Gesetz brechen. Deswegen frage ich ja nach, ob man sich eine offizielle Gehnemigung einholen kann.

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NanaBerlin888  07.11.2019, 14:59
@xxvioxl

Hatte nur die Idee, dass es vielleicht auch einfacher geht, dann kommt das Problem gar nicht erst auf. Liebe Grüße!!

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wollyuno  08.11.2019, 08:53

der wird sich hüten den trecker rauszurücken,ist steuerhinterziehung da keine landwirtschaftl.nutzung ersichtlich

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Es gibt Ausnahmegenehmigungen für Junge Leute ab 15. Allerdings helfen die Dir nicht. Denn mit diesen darfst Du nur vom heimischen Hof auf einen Acker oder vom Acker zu einem Lagerhaus fahren. Allerdings nur den kürzesten, direkten Weg.

Alle anderen Fahrten wie Du das vor hast oder in eine Werkstatt oder zum TÜV... darfst Du erst mit 16 machen.


verreisterNutzer  08.11.2019, 09:23

Aber auch bei diesen ausnahmen muss ein führerschein vorhanden sein, man darf diesen dann nur früher machen

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Auf die Straße darfst Du mit dem Trecker nicht. Aber auf dem Privatgrundstück kann Dir das Fahren niemand verbieten.


xxvioxl 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 14:56

Ja, das ist mir bewusst. Aber da nütz es mir leider nichts

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EddiR  07.11.2019, 15:35

Auch das ist so nicht richtig. Selbst wenn es ein 20ha Acker ist, darf er /sie das theoretisch nicht! Der Gesetzgeber definiert das entsprechend mit umfriedetem Grund. Theoretisch müßte laut Gesetz ein Acker mit mindestens 4 Pfosten und Flatterband "eingegrenzt" sein. Auch der private Hof muß für öffentlichen verkehr unzugänglich sein. Hoftor, Zaun.....

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Nein, dafür gibt es keine Sondergenehmigung.