traktor führerschein mit 14?
hallo ich werde in einem monat 14 jahre alt und meine familie also mein vater meine mutter meine schwester mein opa und ich haben einen bauernhof allerdings ist meine oma vor kurzem gestorben und nun sind alle komplet überarbeitet mein vater kommt auch mit der feldarbeit nicht mehr hinterher da mein opa mit den neueren traktoren die er beherschen müsste um zu helfen nicht mehr zurecht kommt. ich kann traktor fahren mit stufenlosen und mit traktoren mit gangschaltung allerdings habe ich keinen führerschein und darf nicht auf der straße fahren weswegen ich auch nicht wirklich helfen kann. deswegen wollte ich den traktor führerschein mit einer sondergenehmigung schon mit 14 machen um so meinen vater etwas zu unterstützen ich habe einen schülerlotzenausbildung bei der polizei gemacht und kenne mich so ziemlich gut im straßenverkehr aus bin in der schule klassenbeste und kann wie gesagt schon fahren habe ich da einen chance auf eine sondergenehmigung und wo muss man diese beantragen?
3 Antworten
da bleibt nur antrag stellen auf vorzeitige genehmigung,ob es klappt liegt im ermessen der führerscheinstelle
Mit 14 Traktor fahren durfte man vielleicht in der Zeit als ich 14 war, das war 1974...
Schwierig.
Die Frage, ob man den Traktorführerschein mit 14 oder 15 Jahren bereits machen kann, kann dahingehend beantwortet werden, dass es mit einer Sondergenehmigung zwar möglich ist – diese wird jedoch kaum erteilt.
Wenn die Eltern eines Führerscheinanwärters einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ohne Hilfe die anfallende Arbeit zu bewältigen, für die der Besitz eines Traktorführerscheins notwendig wäre, dann kann man auch mit 15 bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf eine Sondergenehmigung stellen. Doch nur in Ausnahmen wird dieser bewilligt.
Es ist möglich, dass eine MPU verlangt wird, bevor die Sondergenehmigung ausgestellt wird; die MPU muss der Antragssteller selbst bezahlen. Zumindest mit der Ausbildung kann man aber schon vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen (etwa ein halbes Jahr vorher). Die praktische Prüfung darf jedoch frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag gemacht werden.
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/t-fuehrerschein/
Jemand müsste Dich zum Feld fahren. Dann darfst Du auf dem Acker ohne Schein weitermachen, weil das ja kein öffentlicher Verkehrsraum ist.
so haben wir es bis jetzt immer gemacht aber es ist eben extrem umständlich
Würde ich in Kauf nehmen in dieser Situation. Dass die Polizei jemanden aus dem Trekker zieht, kommt wohl eher selten vor. Und ein Flatterband würde einen Trekker bei einem Fehlverhalten des Fahrers im Ernstfall auch nicht aufhalten, egal welches Alter.
Stimmt nur es ist halt fakt das die deutsche Rechtsprechung es mindestens fordert ein unbeabsichtigtes betreten zu verhindern ich habe solche Diskussionen früher auch geführt bevor ich nen Führerschein hatte
Da es aber um den familiären Broterwerb geht, sehe ich diese Situation gerechtfertigt und in diesem Falle moralisch über dem Gesetz angesiedelt. Das es de Facto nicht dem aktuellen Recht entspricht, steht auf einem anderen Blatt.
Ist schon richtig habe ich ja früher nicht anders gemacht das steht auch außer Frage
Grauzone rein rechtlich müsste das Feld mindestens mit flatterband gegen das Betreten durch unbefugte gesichert werden da es sonst als öffentlich zugänglicher Raum gilt und somit Führerschein Pflicht besteht und ein n Führerschein auf Antrag den gibt es heute eher nicht mehr