Todesstrafe: Unter welchen Bedingungen ist sie legitim?

17 Antworten

Nein, ein Staat sollte nicht selbst zum Mörder werden. Zudem kann sie Unschuldige treffen (!) und ist grundgesetzwidrig:

Rechtswissenschaftler diskutieren auch, ob Art. 102 gemäß Art. 79 GG mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert oder gestrichen werden könnte. Einige Verfassungsrechtler bestreiten die allgemeine Unvereinbarkeit der Todesstrafe mit der Menschenwürde. Das lasse sich rechtshistorisch und zukünftig nicht belegen. Der Verfassungsgeber habe darauf verzichtet, Art. 102 an der Ewigkeitsgarantie teilhaben zu lassen, indem dieser Artikel unter den nach Art. 79 Abs. 3 unveränderlichen Grundrechten nicht genannt wurde. Es blieben also Kapitalverbrechen denkbar, für die nach einer entsprechenden Änderung von Art. 102 die Todesstrafe angedroht werden könne.[235] Nach der heute herrschenden Rechtsmeinung verletzt eine Todesstrafe jedoch in jedem Fall die unantastbare Menschenwürde und verstößt damit gegen Art. 1 Abs. 1 GG. Da dieser durch die Ewigkeitsklausel gegen Änderungen geschützt ist, sei Art. 102 GG streng genommen überflüssig und habe nur klarstellende Funktion.[236] 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Bundesrepublik

In Deutschland und generell in Europa?

Gar nicht. Sie verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und in Deutschland auch gegen die Verfassung.

Nein die Todesstrafe ist niemals legitim. Unter keinen Umständen. Das ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte.


Techsopac 
Beitragsersteller
 13.02.2023, 10:00

War das auch dein erster Gedanke, als Obama die Hinrichtung von Bin Laden verkündet hat?

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Mungukun  13.02.2023, 10:01
@Techsopac

Ja war es. Menschenrechte gelten immer ohne Ausnahme.

Auge um Auge und die Welt wird blind.

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Auch wenn ich erklärter Gegner der Todesstrafe bin, sehe ich doch eine Fallkonstellation, in der die, aber nicht als Strafe, zulässig sein müsste:
Bei einem Mörder, der angesichts der Umstände keine Aussicht auf Entlassung hat, dessen Schuld auch zweifelsfrei nachgewiesen ist und der das auch aus freien Stücken gesteht, dem muss die Möglichkeit einer Selbsttötung eingeräumt werden, die ja sonst in Haft- und anderen Anstalten nach Kräften verhindert wird; es ist m.E. menschenrechtwidrig, einem Menschen das Recht auf Selbsttötung vorzuenthalten; gleichwohl ist das schwierig, weil sich ein Missbrauch nie völlig ausschließen lässt.


Kleidchen2  13.02.2023, 09:59

Ein Mörder soll über deine Art der Strafe entscheiden?

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HugoHustensaft  13.02.2023, 11:25
@Kleidchen2

Nein, die Strafe muss lebenslänglich lauten (mit Ausschluss der vorzeitigen Entlassung/anschließender Sicherungsverwahrung) - aber er muss die Möglichkeit haben, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen.

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Kleidchen2  13.02.2023, 11:51
@HugoHustensaft

Das hat mit dem Thema Todesstrafe aber nichts zu tun. Das ist die Diskussion um Suizid. Ubd da gebe ich zu bedenken, dass so etwas von repressiven Regimes ausgenutzt werden kann.

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Ich fühle mich in einem Staat deutlich wohler, dem es nicht erlaubt ist, seine Bürger - aus welchen Gründen auch immer - umzubringen. Wenn man darüber nachdenkt, könnte man im Einzelfall eine Ausnahme machen. Aber die Väter des Grundgesetzes haben sich dafür entschieden, die Todesstrafe abzuschaffen und das ist gut so.