Tiktok Video rechtlich erlaubt?

3 Antworten

Nein. Auch Bearbeitungen und Umgestaltungen bedürfen der Zustimmung des Urhebers, wenn kein gesetzlich erlaubter Nutzern vorliegt.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

BaboCrico 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 13:48

danke für deine antwort. Es gibt ja nun sehr viele User die das bereits machen, glaubst du ich gerate in schwierigkeiten wenn ich das trotzdem mache? und zusätzlich noch eine Frage falls du die auch beantworten kannst. Wie sieht das aus mit Fussballspielen. Z.B. Zusammenfassungen von Spielen etc?

0
ruhrgur  19.06.2024, 13:52
@BaboCrico
glaubst du ich gerate in schwierigkeiten wenn ich das trotzdem mache?

Ich werde dich hier keinesfalls dazu ermutigen, dich strafbar zu machen. Sagen wir einmal so: Wie akribisch gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen wird, ist vom jeweiligen Inhalt abhängig. Einige Unternehmen dulden dies stillschweigend, da es für sie als zusätzliche Werbung dient, andere wiederum haben fest angestellte Juristen, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als Abmahnungen zu verschicken.

Wie sieht das aus mit Fussballspielen. Z.B. Zusammenfassungen von Spielen etc?

Auch Aufzeichnungen von sportlichen Events sind selbstredend geschützt. Hier kann aber unter Umständen ein gesetzlich erlaubter Nutzern im Sinne eines Zitats vorliegen, wenn sich hinreichend konkret mit dem Inhalt auseinandergesetzt wird.

0
MisterCallidus  19.06.2024, 13:54
@BaboCrico

Sei gegrüßt!

Die Rechteinhaber, also die Leute oder Firmen, die die Rechte an diesen Inhalten besitzen, haben das Recht, gegen solche Verstöße vorzugehen. Das kann verschiedene Konsequenzen haben: Deine Videos könnten gelöscht werden, dein Konto könnte gesperrt werden, und im schlimmsten Fall könnten die Rechteinhaber rechtliche Schritte einleiten, was zu Abmahnungen oder sogar Klagen führen kann.

Das Gleiche gilt für Fußballspiele. Die Übertragungsrechte liegen bei den Ligen, Clubs oder Fernsehsendern, und auch kurze Zusammenfassungen sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Erlaubnis solche Inhalte hochzuladen, birgt also ebenfalls die Gefahr von Löschungen, Kontosperrungen und rechtlichen Schritten.

Im Endeffekt ist es am sichersten, nur Inhalte hochzuladen, für die du die Rechte oder eine ausdrückliche Genehmigung hast.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian J. Callidus

0

Eigentlich nicht (man darf auch nichtmal ein profilbild von einem Cartoon Charakter oder so Offiziell haben) aber da achtet eh niemand drauf

Sei gegrüßt!

Das Hochladen eines 1-minütigen Videos aus einer Serie wie Naruto oder Spongebob auf TikTok, selbst mit einem KI-generierten Voiceover und verändertem Text, könnte immer noch gegen das Urheberrecht verstoßen. Die entscheidenden Faktoren sind das Urheberrecht und die Nutzungsrechte an den Originalwerken.

Laut dem deutschen Urheberrechtsgesetz (§ 15 UrhG) hat der Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher und unkörperlicher Form zu verwerten. Dies umfasst das Recht zur öffentlichen Wiedergabe (§ 19a UrhG), also das Hochladen von Inhalten im Internet. Auch wenn der Ton geändert wurde, bleibt das visuelle Material urheberrechtlich geschützt.

Eine mögliche Ausnahme könnte § 24 UrhG darstellen, der die "freie Benutzung" eines Werkes erlaubt. Diese Ausnahme ist jedoch sehr eng gefasst und trifft selten zu, da das neue Werk so weit vom Original entfernt sein muss, dass es als selbstständiges Werk angesehen werden kann. Ein bloßes Verändern des Tons reicht in der Regel nicht aus, um die Voraussetzung der freien Benutzung zu erfüllen.

Zusätzlich gibt es § 51 UrhG, der die "Zitatrecht" regelt. Das Zitatrecht erlaubt die Verwendung von Teilen eines Werkes in einem neuen Kontext, wenn es als Zitat erkennbar und der ursprüngliche Zweck des Werkes klar ist. Bei einer einfachen Veränderung des Textes könnte jedoch argumentiert werden, dass der ursprüngliche Zweck und Charakter des Werkes nicht gewahrt bleiben.

In der Praxis bedeutet dies, dass das Hochladen eines 1-minütigen Videos aus einer Serie, selbst mit verändertem Text, wahrscheinlich nicht erlaubt ist, es sei denn, du hast die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian J. Callidus

Woher ich das weiß:Hobby

ruhrgur  19.06.2024, 14:04
Eine mögliche Ausnahme könnte § 24 UrhG darstellen

Diesen Paragraphen gibt es schon seit mehreren Jahren nicht mehr.

2
Arlecchino  19.06.2024, 16:52
@ruhrgur
Diesen Paragraphen gibt es schon seit mehreren Jahren nicht mehr.

Chatbots sind nicht alle auf dem aktuellen Stand.

2