Urheberrecht als Streamer?

2 Antworten

Von Experte willihinze bestätigt

Du hast generell das Recht selbst zu entscheiden, wer Bildnisse von dir verbreiten darf (§ 22 KUG). Zwar gibt es einige Ausnahmen, welche in § 23 KUG geregelt sind, jedoch sehe ich eine solche hier nicht gegeben und darüber hinaus würde diese so oder so nicht mehr greifen, wenn durch Beleidigungen, etc. deine Persönlichkeitsrechte erheblich verletzt werden (§ 23 II KUG).

Im Zweifel solltest du hier die entsprechende Person bitten, die Verbreitung dieses Inhalts doch bitte zu unterlassen. Sofern dies nicht fruchtet, hast du natürlich theoretisch auch die Möglichkeit, rechtliche Schritte zu ergreifen und bspw. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern oder Klage einzureichen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

itachiamaterasu 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:45

Vielen Dank für die Antwort

Du hast das Recht am eigenen Bild und kannst den Streamer auffordern die Inhalte zu löschen und derlei zu unterlassen.


Zeitbombe  04.07.2024, 12:09

Ist aber schwer, wenn man seine Bilder und Videos von sich aus freiwillig hochgeladen hat.

Bei sowas greift dann auch Kunstfreiheit und Zitierrecht

Bonye  04.07.2024, 12:09
@Zeitbombe

Nicht wenn man schlecht gemacht / beleidigt wird.

Zeitbombe  04.07.2024, 12:17
@Bonye

Kommt aufs Ausmaß an, je nachdem was genau gesagt wurde, ist das ein schmaler Grad zur Meinungsfreiheit

Bonye  04.07.2024, 12:19
@Zeitbombe

Öffentliches Bloßstellen ist keine Meinungsfreiheit. Aber ja, das ist eine Einzelfallentscheidung der Justiz nach Prüfung.