Jobcenter bezahlt grafiktaschenrechner?

5 Antworten

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=notwendiges+schulmaterial+jobcenter

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/sgb-ii-hartz-iv-jobcenter-muss-schulbuecher-bezahlen_238_437824.html

Beantragen ( Härtefall ) und bei Ablehnung Widerspruch erheben, denn der Bedarf ist in diesem Fall unabwendbar und nicht von der einmaligen Sonderzahlung zu Beginn eines Schuljahres bzw. Halbjahres gedeckt.

Empfänger von ALG II, Sozialgeld und der Sozialhilfe erhalten die Pauschalen automatisch und ohne gesonderten Antrag.

Deine Eltern bekommen also ein Paar Euro im Monat mehr als wenn du nicht zur Schule gehen würdest und davon muss man alles bezahlen.

Wenn die Schule auf die Idee kommt das man einen Taschenrechner für 200 Euro braucht hat man einfach pech gehabt.

Ich persönlich finde es eine Frechheit wenn Lehrer auf solche Luxus-Taschenrechner bestehen aber dummerweise verstoßen die damit gegen kein Gesetz.

Einfach mal nen Antrag stellen, indem du es gut begründest und inklusive einem Schreiben der Schule wo drauf steht, dass die das haben wollen, damit die wissen, dass du dir das nicht ausdenkst. Dann wirst es ja sehen.

Das darfst du aus eigener Tasche bezahlen.


1719m 
Beitragsersteller
 04.09.2020, 08:56

Muss man? Denn er ist ziemlich teuer , also wir leben übrigens von Hartz4 :(

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xXKatastrofeeXx  04.09.2020, 08:58
@1719m

Tja, musst nach einer Günstigen alternative gucken, sprich nach einem gebrauchten Gerät. Du hast bereits 150€ fur Material bekommen, alles weitere ist nun Privatvergnügen das du bezahlen musst.

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1719m 
Beitragsersteller
 04.09.2020, 09:03
@xXKatastrofeeXx

Ich habe kaum Gebrauchte gefunden die nicht mehr als 90 Euro gekostet haben haha naja irgendwie wird das schon klappen

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warum sollten sie?


1719m 
Beitragsersteller
 04.09.2020, 08:53

? Weil wir von Hartz 4 leben und die Stadt sowas normalerweise bezahlt (Wie z.B. Klassenfahrten usw.)

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MarcAndy89  04.09.2020, 08:54
@1719m

Ja, dann vermutlich schon! Ich würde es dir gönnen auf das du weiter kommst als deine Eltern!

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xXKatastrofeeXx  04.09.2020, 08:56
@1719m

Und selbst dann gibt es für Schulbedarf nur die 150€ 1x Anfang des Jahres und kurz vor ende des Jahres.

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1719m 
Beitragsersteller
 04.09.2020, 08:59
@MarcAndy89

Danke aber mein Vater arbeitet normalerweise, aber er ist Krank also darf er nicht mehr arbeiten (lebe mit meinem kleinen Bruder und meinem Vater) XD

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wilees  04.09.2020, 09:06
@xXKatastrofeeXx

So nicht richtig ..... denn diese Zahlung erfolgt in 2 Zahlungen ... 100 Euro zum Schuljahresbeginn, 50 Euro zum Halbjahr und ist für den "allgemeinen" Bedarf bestimmt. Allerdings liegen die Kosten für den seitens des FS genannten Rechner m.W.n. allein schon bei 100 Euro plus.

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xXKatastrofeeXx  04.09.2020, 09:10
@wilees

Deswegen ist es ja auch privates Vergnügen den Rechner zu bezahlen, man könnte vermutlich nach einem Darlehen fragen aber ob die das durchwinken ist eine andere sache, gerade am Jahresende gucken die erst Recht auf die Gelder

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wilees  04.09.2020, 09:30
@xXKatastrofeeXx

Wie Du darüber denkst ist irrelevant - es geht nach geltendem Recht und derartige Sonderbedarfe sind via Härtefall zu betrachten. Und nur einmal zu Deiner Info - und der vieler Anderer .... im Regelsatz eines 15-17-jährige sind für den Bereich Bildung stolze !! 0,23 Euro vorgesehen, ab 18 dann 0,26% vom Regelsatz 3 / 345 Euro = 0,90 Euro

Ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II scheidet aus, weil dieses einen vom Regelbedarf zutreffend erfassten Bedarf voraussetzt, was bei fehlender Lernmittelfreiheit gerade nicht der Fall ist.

Und ein derartiger Rechner ist kein allgemeiner Schulbedarf, sondern ein Lernmittel.

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1719m 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 21:38
@wilees

Danke für die Informationen! Sie waren wirklich hilfreich :)

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1719m 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 21:40
@xXKatastrofeeXx

Ein privates Vergnügen nicht wirklich.. die Schule möchte das wir diesen Rechner haben und dagegen kann ich leider nichts machen :/

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