Tierarzt schuld am Tod des Hundes! Was tun?

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Das ist hart, das kann ich dir nachfühlen! Um gegen die Klinik etwas zu unternehmen, brauchst du unbedingt die Aussage des Tierarztes (schriftlich!) mit einer genauen Darstellung, was alles falsch war. Kurioserweise ist unser Rechtssystem so, dass die Nachweispflicht für falsche Behandlung bei dir liegt - obwohl du Laie bist, und einem ausgebildeten Veterinär nicht paroli bieten kannst. Wenn der Tierarzt mitmacht (denk an die Geschichte der Krähe, die der anderen kein Auge aushackt), kannst du zumindest die Behandlungskosten (hoffentlich) wegdiskutieren. Schadenersatz (juristisch ist ein Tier eine Sache) ist auch drin, dann müsste es aber exzellent laufen. Es stellt sich dann aber die Frage der "Bewertung", also des "Sachwertes" deines Lieblings. Ich sehe die Sache (leider) skeptisch, aber einen "Auftritt" in der Klinik wärs mir schon wert.


Tibettaxi  29.03.2010, 22:38

Ohne ne Obduktion wird das Aussage gegen Aussage sein. Da kokmmt selten was raus

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oh je, das tut mir leid für Euch! Ich denke der zweite TA muß doch was in seinen Unterlagen haben, bestimmt ist er so nett Euch was Schriftliches zu geben. Ich würde das auch nicht einfach so stehen lassen, abgesehen von der falschen behandlung habt ihr ja außerdem bestimmt hohe Kosten gehabt.

Erstmal,das tut mir echt leide.Und,hole dir die Akte von eurem Hund.Du hast das Recht auf Akteneinsicht.Ist wie in der Humanmedizin. Meistens ist es unter Ärzten so" Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!" Du bist dann in Beweispflicht. Versuch an die Akte zu kommen. Lg spieli

Mein aufrichtiges und persönliches Beileid. Heb alle beteiligten Unterlagen gründlich auf und sprich mit unbeteiligten Tierärtzten. lass dir von ihnen eine schriftliche bestätigung über die fehler geben. Wenn meinem Hund jemand so etwas antuen würde, könnt ich nicht mehr an mich halten und könt auch für nix garantieren. Aber zu viele und falsche Medis ist sehr fahrlässig -von der Spritze ganz zu schweigen. Der zuständige Artzt muss sich verantworten. Auch vor Gericht.

Infrage käme hier eine Schadenersatzklage bezüglich der unnötigen Aufwendungen und natürlich des Wertes des Hundes. Der Kläger ist beweispflichtig, so daß eine Aussage des Tierarztes schon von Bedeutung wäre.

Ich glaube aber nicht, daß dies anderen Tierbesitzern unmittelbar nutzt. Ich sehe hier auch zunächst keinen Ansatzpunkt für eine Strafbarkeit im Sinne der entsprechenden Vorschriften des Tierschutzgesetzes.

An die Presse kann man natürlich immer gehen, sollte aber aufpassen, daß man nicht Gefahr läuft, Probleme wegen Übler Nachrede zu bekommen. (Ich sag's nur vorsorglich.)