TIERABWEHR Spray in AUFGEGEBENEN Gepäck?

2 Antworten

Gegenstände zur Selbstverteidigung sind im Handgepäck und aufgegebenen Gepäck verboten

Beispiele für Gegenstände zur Selbstverteidigung: 

  • Betäubungsgeräte und Gegenstände zur Schockbetäubung, wie z. B. Betäubungs-gewehre, Taser und Betäubungsstäbe oder Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung
  • handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien oder Substanzen, wie z. B. „K.-o.-Tropfen“, Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays

Dies sind die Richtlinien der Lufthansa, denke bei anderen Airlines wird es ähnlich sein.

Quelle;

https://www.lufthansa.com/de/de/gefaehrliche-gegenstaende

Woher ich das weiß:Recherche

Der Transport von Druckgasbehältern (darunter fallen auch Spraydosen) ist in Flugzeugen m.W. n. generell aufgrund von internationalen Vorschriften (IATA) verboten