TIERABWEHR Spray in AUFGEGEBENEN Gepäck?
Servus, hat jemand bereits Erfahrung gemacht ob nach Flugsicherheit ein Tierabwehr Spray, also ein Spray was auch als solches gekennzeichnet ist, damit nicht unter das Waffengesetz in Deutschland fällt, in Flugzeugen im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden darf/kann? Wäre über eigene Erfahrungen dankbar!
2 Antworten
Gegenstände zur Selbstverteidigung sind im Handgepäck und aufgegebenen Gepäck verboten.
Beispiele für Gegenstände zur Selbstverteidigung:
- Betäubungsgeräte und Gegenstände zur Schockbetäubung, wie z. B. Betäubungs-gewehre, Taser und Betäubungsstäbe oder Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung
- handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien oder Substanzen, wie z. B. „K.-o.-Tropfen“, Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays
Dies sind die Richtlinien der Lufthansa, denke bei anderen Airlines wird es ähnlich sein.
Quelle;
Woher ich das weiß:Recherche
Der Transport von Druckgasbehältern (darunter fallen auch Spraydosen) ist in Flugzeugen m.W. n. generell aufgrund von internationalen Vorschriften (IATA) verboten