Therapiehund in Mietwohnung?

DaKaBo  20.06.2024, 18:21

Für wen ist der Therapiehund?

TEmmo04 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 23:30

geplant ist es ihn sobald möglich auszubilden, damit er dann im Beruf miteinbezogen werden kann. Im Bereich der Altenpflege sowie Kinder und Jugendarbeit. (Erzieherin&Altenpfleger)

3 Antworten

Generell Haustiere darf ein Vermieter nicht verbieten. Also Hamster zum bespiel oder alle kleine Tiere. Einen Hund denke ich schon es kommt warscheinlich auch drauf an wie gros er ist. Ich würde dir empfehlen mit deinem Vermieter zu reden und zumbeispiel zu sagen das du für alle kosten ( wenn schäden enstehen) aufkommen wirst. Du könntest auch nochmal mit einem Anwalt sprechen wenn es dein vermieter nicht erlaubt. Wenn du dir deinen Therapie Hund auswählen kannst solltest du einen möglichst kleinen nehmen und eine ruige rasse also keinen Kampfhund oder so. Hier sind noch ein paar infos: https://housinganywhere.com/de/Deutschland/Darf-ein-Vermieter-Katzen-verbieten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hbbnmmfddz  20.06.2024, 18:17

Also ein welpe macht halt mehr dreck als ein ausgewachsener hund weil die nicht stubenrein sind

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TEmmo04 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 23:34
@hbbnmmfddz

Das ein generelles Verbot nicht rechtens ist, ist mir bewusst und auch welche Kriterien man bei einem Therapiehund beachten sollte. Trotzdem danke

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Ein Therapiehund ist zwar zulässig, allerdings ist er, so lange er noch nicht entsprechend ausgebildet wurde, eben noch kein Therapiehund. Und die dafür notwendige fachgerechte Ausbildung des Hundes kann auch nicht jeder durchführen.

Aber sobald er ein fertig ausgebildeter Therapiehund ist, dann:

Wenn ein Tier aus Therapiegründen gehalten wird, darf der Vermieter nichts gegen die Hundehaltung in der Mietwohnung einwenden. In einem Fall wies das Amtsgericht Münster die Klage eines Vermieters ab, der einem querschnittsgelähmten Jungen die Hundehaltung verbieten wollte. Begründung: Die Beziehung zu dem Hund diene der psychischen Stabilisierung des Jungen (Amtsgericht Münster, 48 C 140/91).

(Auszug aus https://www.haus.de/geld-recht/hundehaltung-mietwohnung-27357#a-7-4-therapiehunde-duerfen-auf-jeden-fall-gehalten-werden)

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

TEmmo04 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 23:36

Okay vielen Dank

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DaKaBo  21.06.2024, 05:59

In diesem Beispiel ist der (bereits ausgebildete) Therapiehund aber für ein in der Wohnung lebendes Familienmitglied gedacht. Das ist hier nicht der Fall.

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Diese Konstellation ist so speziell (der Hund ist ja kein ausgebildeter Therapiehund für ein Familienmitglied, sondern er soll für deine Arbeit ausgebildet werden), dass ich das rechtlich hieb- und stichfest abklären lassen und mit dem Vermieter vorher klären würde.

Ich rate dir, da den Rat von Anwalt oder/und Mieterbund einzuholen. Rechne sonst mal damit, dass du dich mit dem Vermieter vor Gericht wiedersehen wirst. Wenn er den Hund verboten hat und du - ätsch bätsch Therapiehund... - ihm den Hund präsentierst, fände ich als Vermieter das überhaupt nicht lustig. Mal abgesehen davon, dass das Vermieter-Mieter-Verhältnis dann sowieso ruiniert ist.