Therapeut erzählen dass man Drogen genommen hat?
Also jetzt E oder Acid
sagt der das den Eltern oder der Polizei?
9 Antworten
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Hallo
ein Therapeut steht unter der Schweigepflicht! Er darf niemandem, ohne deine Einwilligung Informationen von dir weitergeben, sonst macht er sich strafbar….
LG
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Der Polizei nicht, denn er unterliegt der Schweigepflicht nach §203 Strafgesetzbuch (StGB) und diese gilt explizit auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden!.
Den Erziehungsberechtigten, also den Eltern, kommt bei Minderjährigen darauf an. Hierzu besagt die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe, dass bei Minderjährigen unter 15 Jahren grundsätzlich keine Schweigepflicht gegenüber deren Erziehungsberechtigten besteht. Ab dem 15./16. Lebensjahr hingegen, kann die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern bestehen, denn auch Minderjährige können ab diesem Alter bereits schützenswerte Privatgeheimnisse haben. Es kann jedoch erforderlich sein, dass die Eltern informiert werden, damit diese ihrem rechtlichen Erziehungsauftrag nachkommen können und das können sie ggf. nur, wenn sie auch über die dementsprechenden Informationen darüber verfügen. Hier muss im Einzelfall abgewogen werden, welches Rechtsgut gerade höher wiegt, die Einhaltung der Schweigepflicht oder aber der Erziehungsauftrag der Eltern.
Mfg
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Kommt quf dein Alter an. Aber ich glaube der darf das nicht, ist ja ein vertrauliches Gespräch. Wenn es schlimme Auswirkungen hat muss der das den Eltern erzählen. Aber damit muss man rechnen wenn man sue nimmt.
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Drogenkonsum ist nicht illegal, nö.
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Ja, der Besitz, Handel, etc. aber es ist nicht illegal, es zu konsumieren, da du dir damit in erster Linie selbst schadest und sowas kann man halt nicht verbieten.
Ist ja bei Suizid o.ä. das gleiche, es wird viel Präventionsarbeit geleistet, aber du machst dich damit nicht strafbar.
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Er darf das niemanden erzählen, wenn es in der Vergangenheit passiert ist, wenn du allerdings noch immer welche nimmst (oder sogar verkaufst?) dann hat er die Pflicht, es zu melden.
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Doch, solange es eben absehbar ist, dass er es wieder tut, muss man es melden.
Ähnlich wäre es bei einem Suizidversuch, wenn er erzählt, dass er es gestern versucht hat, dann darf der Therapeut es nicht weitergeben, wenn er allerdings erzählt, dass er es morgen vorhat, dann sollte es gemeldet werden.
LSD is doch illegal odrr