Theorieprüfung nach 1 Jahr noch nicht gemacht?

2 Antworten

Sobald der Prüfauftrag bei der technischen Prüfstelle eingegangen ist, gelten nach § 22 Absatz 5 FeV die folgenden Fristen zum Bestehen des Führerscheins.

1. Die theoretische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden werden.

2. Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden werden.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.theoriestunden-fahrstunden-gueltigkeit-mhsd.27772eb1-59fe-4059-a411-7ee087b30145.html#:~:text=Bestehen%20des%20F%C3%BChrerscheins.-,1.,der%20theoretischen%20Pr%C3%BCfung%20bestanden%20werden.

Ne du kannst einfach hingehen und dich für deine Theorieprüfung anmelden. Habe auch meine Theoriestunden seit Februar fertig und gebe demnächst meinen Antrag ab (du brauchst aber noch erste Hilfe Kurs und so)