Theoretische Frage?

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Siehe §52 Absatz 3 Waffengesetz:

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 
1. entgegen § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4.2, 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5 bis 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7 einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

  

Hier ein Fall wo jemand einen vermeintlich legalen "Trainer" bestellt hat und anstelle des bestellten Messers einen Strafbefehl mit der Post zugestellt bekommen hat: Strafbefehl nach Hause geliefert bekommen

Der ist direkt mal zu 70 Tagessätzen (also dem Äquivalent zu 70 Tagen Gefängnis) verknackt worden, in seinem Fall also 1750,- Euro.

Wie das bei Dir in Deinem konkreten Fall aussehen würde, das kann Dir hier Keiner vorhersagen. Den Strafrahmen (von - bis) kannst Du oben ablesen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Straftat, Anzeige !

Geht meist bei 1 bis 1,5 Monatslöhne los, alternativ bei Jüngeren dann halt einen riesen Sack an Sozialstunden, Eintrag Im Erziehungsregister bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, damit polizeilich bekannt und bei Kontrollen extra Aufmerksamkeit.

Bei Dingen im Zusammenhang mit dem WaffG ( Kleiner Waffenschein, später vielleicht mal Sportschützen mit eigener Waffe ect..) fehlende Eignung und Zuverlässigkeit als Ergebnis der Prüfung...

Zusammengefasst - Wer sowas hat lässt es aber so schnell, es geht für immer verschwinden und erzählt Niemanden davon...

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze

Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes.

Vorstrafenregister wäre auch betroffen.

Eventuell Haft und oder Geldstrafe.

Kommt drauf an wie alt du bist und ob du schonmal straffällig warst.