Teilzeit, wenn die Eltern Bürgergeld empfangen?

2 Antworten

Wäre durchaus möglich, solange Du noch unter 25 bist und weiter zur Schule gehst, gilt auf Erwerbseinkommen für Kinder unter 25 Jahren der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen.

Der gilt seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze, auch für Azubis und Studenten, ist das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze, gelten weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Es kommt dann auf das Brutto und Nettoeinkommen an, danach wird aus dem Bruttoeinkommen nach der Minijobgrenze weitere Freibeträge berechnet und theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen.

Das ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen und das wird von deinem Leistungsanspruch den deine Eltern für dich bekommen abgezogen.

Dann zahlst Du entsprechend anteilig aus deinem Einkommen selber etwas für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.dazu.

Als Schüler unter 25 hast Du einen Freibetrag auf Erwerbseinkommen in Höhe von mindestens 520 € monatlich.

Den Rest müßte man ausrechnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.