Teilrente bei langjähriger Versicherung, Abschläge ja oder nein?

3 Antworten

Zunächst einmal musst du zu dem Personenkreis gehören, der das 63. Lebensjahr vollendet hat. Dann kannst du - wenn du die Wartezeit von 35 Jahren erfüllst - die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

Du kannst zwischen der Vollrente und einer Teilrente zwischen 10% und 99,99% wählen. Doch diese vorzeitige Altersrente ist mit Abschlägen belegt (bei Geburtsjahr 1961 = 12,6%).

Die in Kauf genommenen Abschläge bleiben ein Leben lang erhalten. Deshalb ist es ein Unterschied, ob du eine Teilrente nimmst und die Abschläge damit nur anteilig berechnet werden oder eine Vollrente, bei de sie auf 100% der Bruttorente gerechnet werden.

Entscheidest du dich z.B. für 70% der vorzeitigen Altersrente, werden die Abschläge auf diese 70% gerechnet. Diese Abschläge drücken deine PEP (persönliche Entgeltpunkte) und damit auch die spätere Regelaltersrente.

Die Altersrente würde sich dann aus den PEP aus deiner vorzeitigen Teil-Altersrente + ungekürzte EP + ggf. neben dem Bezug der vorzeitigen Rente erworbenen EP ergeben.

Ob sich in deinem Fall eine Teilrente lohnt, ist eine andere Frage, die man nur individuell beantworten kann, wenn man alle Faktoren kennt.

Die Abschläge bleiben Lebenslang. In diesem Fall wären nur für die 30% die Abschläge später geringer bzw nicht vorhanden.

Ich frage mich ob eine Teilrente überhaupt sinnvoll ist, wenn man niemals ein Arbeitsverhältnis gehabt hat oder haben wird.


swinswin2 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 11:32

EinArbeitsverhältnis bestand 35 Jahre, der Status für langjährig Versicherte ist erreicht. Wenn - wie du schreibst - auf die Dauer der Teilrende (fast 4 Jahre) für 30% der Teilrente später keine Abschläge erfolgen, dann wäre das doch eine Ersparnis , oder?

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HarryXXX  26.07.2024, 11:37
@swinswin2

Keine oder weniger - sagt die DRV.

Auf den Rest werden ca 11% Abschläge fällig.

Da man die Abschläge auf die verbleibenden 30% nicht kennt, lässt sich das jetzt im Augenblick schwer beantworten. In dem Fall sollte man unbedingt eine Rentenberatung in Anspruch nehmen. Die ist kostenlos.

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swinswin2 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 11:42
@HarryXXX

Ich habe einfach die Vorstellung, dann vor jemanden zu sitzen, der die Fragen nicht versteht und diese Fragen schlicht nicht beantwortet werden.

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Wenn man jetzt eine Teilrente wählt, dann hat man die übl. Abschläge.

Davon werden 70% gezahlt.

Beim Wechsel zu einer Vollrente sind später zur Regelaltersrente die noch nicht in Anspruch genommenen 30% abschlagsfrei.

Jedoch sind dem Vers viele Mo 30% Rente entgangen.

Die nun etwas höhere Rente wird dies kaum ausgleichen. Sofern man nicht weiter beschäftigt ist, ist hier eine Teilrente eher nachteilig.

Genaue Daten kann man sich bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV mitteilen lassen