Erwerbsminderungsrente 100 %?
Hallo,
Ich beziehe seit ca.3 Jahren EM-Rente zu 100%. Vor ca. 2 Jahren bekam ich noch die 50% Schwerbehinderung mit den Mz. G+B dazu.
Nur durch Zufall erfuhr ich, dass man ab 50 % Schwerbehinderung abschlagsfrei mit 63 in Altersrente gehen kann.
Habe demzufolge diesen Antrag rückwirkend ab 01.01.2020 gestellt.
Nun meine Frage: Kann die Altersrente geringer ausfallen als die EM- Rente ?
danke schon mal....
3 Antworten
Hallo sgaestle,
Sie schreiben:
Erwerbsminderungsrente 100 %?
Kann die Altersrente geringer ausfallen als die EM- Rente ?
Antwort:
Als Sie vor 3 Jahren in die volle Erwerbsminderungsrente gestartet sind, mußten Sie individuelle Rentenabschläge in Kauf nehmen, siehe hierzu Ihren damaligen Rentenbescheid!!
Wenn ab Rentenbezug keine weiteren Beiträge mehr auf Ihr persönliches Rentenkonto abgeführt werden, dann bleiben Ihnen diese Rentenabschläge in der Regel lebenslang!
Der Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente erfolgt in der Regel seitens der zuständigen DRV-Rentenanstalt automatisch!
An der Rentenhöhe wird sich dann allerdings, mit Ausnahme von allgemeinen Rentenanpassungen, so gut wie nichts ändern!
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Ob sich durch den Wechsel in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen an der Rentenhöhe etwas ändern würde, das kann Ihnen nur Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt individuell bewerten und ermitteln!
Lassen Sie sich am Besten in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle oder bei den Bürgerdiensten im Rathaus individuell beraten!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad


Kann die Altersrente geringer ausfallen als die EM- Rente ?
Nein
Beim Wechsel von einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Altersrente besteht Besitzschutz.
Dadurch kann die (Brutto-)Altersrente nicht niedriger werden als die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
hier nachzulesen:
Jap, die Altersrente fällt definitiv weniger als die EM Rente aus, wesentlich weniger...
Das siehst du aber auf deiner jährlichen Renteninformation
Das wäre mir neu, dass man mit einem GdB von 50, Abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Hast du dlch diesbezüglich bei der Rentenstelle ausreichend beraten lassen? Wohl nicht
Gecheiter wäre es gewesen, die EM weiter zu beziehen... erst Recht wegen den finanziellen Einbußen.