Teilnahme am Nachrückverfahren trotz anderer Zulassungen?
Hallo :) Finde leider keine Antworten auf den Seiten der Unis... Ich habe mich für das Wintersemester 16/17 an mehreren Unis für verschiedene Studiengänge beworben. Teilweise wurde ich zugelassen, teils auch abgelehnt. Bis wann muss ich das Zulassungsangebot annehmen, also gibt es eine Frist? Und besteht die Möglichkeit am Nachrückverfahren teilzunehmen ohne meine Zulassung zu "verlieren"? Oder würde ich meine eigentlich gesicherten Plätze abgeben (weil vielleicht eine Frist abgelaufen ist) um evtl. noch andere Zulassungsangebote im Nachrückverfahren zu bekommen? Ich hoffe ihr versteht was ich meine :D
1 Antwort
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Bei mir an der Uni ist die Immatrikulationsfrist für beschränkte Studiengänge bis zum 24.08., wenn man den Platz bekommen hat.
Ich habe mich für 3 Studiengänge beworben und habe bei 2 davon den Platz bekommen. Nun kann ich mich für eins entscheiden, für das ich dann auch meine Unterlagen einreiche.
Bei dem für das ich nicht genommen wurde steht "Antrag zurückziehen". (Nebenbei, die Bewerbung ist komplett online) Wenn ich den Antrag aber nicht zurückziehe glaub ich, dass ich direkt für das Nachrückverfahren infrage komme