Bis wann Zulassung annehmbar auf Hochschulstart?
Hallo,
habe soeben eine E-mail bekommen, dass eine Zulassung vorliegt. Soweit ich weiß, muss man das Angebot auch annehmen. Hochschulstart ist aktuell aber gesperrt und ich habe Sorge, dass ich es zu spät annehme? Wie lange ist da die Frist?
Es heißt 7 Tage, die DoSV-Studiengänge ausgeschlossen. Welche Frist gilt für diese?
Liebe Grüße!
1 Antwort
Um welchen Studiengang gehts denn?
Ich kenne mich nur bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Pharmazie, …) aus. Hier ist es so, dass dein Angebot spätestens nach Ende der Sperrung automatisch in eine Zulassung umgewandelt wird; den Zulassungsbescheid erhältst du dann - wie alle anderen noch Wartenden - am Freitagnachmittag (laut Hochschulstart).
Am dritten Tag, nach dem du den Bescheid erhalten hast (also am Montag), beginnt dann die sechstägige Immatrikulationsfrist, innerhalb derer deine Immatrikulationsunterlagen bei deiner Uni postalisch eingegangen sein müssen.
Aber das sollte alles auch auf Hochschulstart stehen, lies dich da am besten nochmal von Anfang bis Ende durch.
Na ja, die Sperrung dauert ja jetzt nicht ewig an, sondern nur (wie du auf der HS-Startseite nachlesen kannst) bis zum 09.09.21, 24:00 Uhr. Ab dem 10.09. ist das Portal dann wieder offen und die Sperre „beendet“.
Soweit ich weiß, kriegen nicht wenige Leute ihr Angebot während der Sperre und bei manchen kommt es durchaus vor, dass dieses Angebot dann direkt in eine Zulassung umgewandelt wird. Aber solange du keinen Zugriff auf den Zulassungsbescheid hast (was während der Sperre ja der Fall ist), dürfte dir da eigentlich fristtechnisch nichts passieren.
Allerdings habe ich mit der Bewerbung für Soziale Arbeit keine Erfahrung, also lies dich da am besten quer durch HS und ruf morgen ggf. auch mal dort an, falls das möglich ist!
ja genau, sind denn diese 2 Tage innerhalb der Frist?
Habe halt schon vor 5 Tagen eine E-mail wie von meinen Absagen erhalten, dass sich der Status auf HS geändert hat, habe mir nichts dabei gedacht. Ich hoffe nicht, dass ich es schon vor 5 Tagen hätte annehmen können, denn dann sind am 10. die 7 tage rum und ich könnte meinen Platz verlieren? :/
Also zumindest für Medizin beginnt die Frist erst, wenn du den Zulassungsbescheid erhalten hast und abrufen kannst. Alles andere ergäbe in meinen Augen auch in jedem anderen Studiengang absolut keinen Sinn.
Ich würde mir da erst einmal keine allzu großen Sorgen machen. Es gibt keine Frist dafür, bis wann du ein etwaiges Angebot annehmen musst - aktiv selbst hättest du das bis zum Beginn der Sperre tun können, nun, während der Sperre, übernimmt das halt das System. Aber wenn du bislang keinen Zulassungsbescheid erhalten hast, setzt auch keine Immatrikulationsfrist ein und daher wüsste ich keinen Grund, aus dem du wegen zeitlicher Versäumnisse deinen Platz verlieren solltest.
Doch, diese automatische Umwandlung kann stets während der Sperre erfolgen. Da du den Bescheid aber erst nach der Sperre abrufen kannst (wenn das bei dir wie bei Medizin läuft), musst du dir trotzdem keine Sorgen um die Immatrikulationsfrist machen - bis Freitag.
Hi, was meinst du mit Ende der Sperrung?
Ich habe heute eine für Soziale Arbeit bekommen. "Zulassung liegt vor", stand da im genauen. Ist es denn normal, dass ich die in einem Zeitraum bekomme, in welchem ich es aktuell auf der Seite nicht annehmen kann?
Habe Angst, dass ich den Platz plötzlich am 10. (ab wann das Portal wieder offen sein soll) verliere :/