Nachrückverfahren trotz Zulassungsangebot?

1 Antwort

Ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Wenn Du ein Zulassungsangebot einer Universität erhalten hast, musst Du dieses bis zu einer bestimmten Frist annehmen (und dich dann auch bis zu einer weiteren Frist immatrikulieren). Diese Frist bzw. diese Fristen werden dir in der Regel mit der Zulassung mitgeteilt. Wenn Du diese Frist nicht wahrnimmst, verfällt deine Zulassung wieder (der Platz wird sozusagen an den Nächsten auf der Liste vergeben)