Teil bzw Vollzeit job?

3 Antworten

Wenn deine Mutter Leistungen vom Jobcenter bezieht, dann auch für dich, solange Du noch unter 25 bist, bei ihr im Haushalt lebst und deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Ihr bildet also eine BG - Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren.

Deine Mutter hat den Antrag beim Jobcenter gestellt, ist also der Haushaltsvorstand und hat mit dem Antrag auch indirekt diesen für dich mit gestellt.

Wenn Änderungen in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen eintreten, muss das deine Mutter dem Jobcenter unaufgefordert melden und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.

Kannst natürlich auch Du machen, solange deine Mutter das ganze unterschreibt.

Also auch der Abschluss der Schule muss mitgeteilt und nachgewiesen werden, sollte das bisher noch nicht passiert sein.

Ob Du einen Minijob, Teilzeitjob oder Vollzeit arbeiten würdest spült erst einmal keine Rolle, jede Änderung ist wie erklärt zu melden und nachzuweisen.

Nur macht dann die Höhe deines Einkommens einen Unterschied, denn auf Erwerbseinkommen gelten die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Bei einem Minijob ist der Freibetrag natürlich geringer als bei Teilzeit oder Vollzeit.

Dein Einkommen bekommst Du dann natürlich vom Arbeitgeber gezahlt, da kann das Jobcenter nicht ran, aber dein Einkommen wird entsprechend unter Berücksichtigung der Freibeträge auf Erwerbseinkommen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Deine Mutter bekommt dann entsprechend weniger oder wenn Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst auch gar keine Leistungen mehr für dich gezahlt, also auch der Anteil der Warmmiete für dich würde dann entfallen.

Müsstest dann deinen Anteil für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.

Vom Bruttoeinkommen wären 100 Euro der Grundfreibetrag, bis 538 Euro kommen 20 % Freibetrag dazu, dann bis 1000 Euro Brutto 30 % und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann mindernd auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Ab 18 und unter 25 stehen dir derzeit min.451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dein Kopfanteil der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zu.

Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil pro Person.

Würdest Du als Kind unter 25 Jahren weiter zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren, könntest Du bis zu monatlich 538 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze gilt seit Juli 2023, würde auch dann gelten, wenn zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht mehr als 3 Monate liegen.

Also z.B.zwischen Abschluss der Schule und Beginn einer Ausbildung oder Studium.

Läge das Bruttoeinkommen über der Minijobgrenze, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die zum erhöhten Grundfreibetrag dazu kämen.

Deiner Mutter wird kein Geld gekürzt.

Durch Dein Einkommen ist nur Dein Bürgergeld betroffen.

Natürlich muß das Jobcenter über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit informiert werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Hast du mal Praktika probiert, deine Bewerbungen checken lassen etc.?

Oder über einen 538(?)EUR-Job irgendwo reinzukommen?

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung