Tauchermesser §42a?

2 Antworten

Eine Saufeder sieht zwar aus wie ein Dolch, ist aber per Definition ein Werkzeug und unterliegt nur dem Führverbot weil die Klingenlänge zumeist über 12cm lang ist.

Falsch.

Eine Saufeder ist ein Dolch und somit eine Hieb- und Stoßwaffe. Nur weil man sie anders nennt wird sie nicht zu etwas anderem. Denn es kommt auf die Eigenschaften an, die sie nun einmal zu einem Dolch machen. Und sie darf deshalb (weil sie eine Waffe ist) auch nicht geführt werden.

Nicht "nur" deshalb, weil sie mehr als 12cm Klingenlänge hat. Da spielt die Klingenlänge eine untergeordnete Rolle. Denn auch mit weniger als 12cm darf man ein Messer das als Waffe eingestuft ist nicht führen.

Und der Grund warum Jäger sie bei der Jagdausübung führen dürfen liegt in ihrer Tätigkeit bei der sie Waffen benutzen dürfen. Denn der Jagdschein erlaub ihnen das Führen von Waffen während der Jagdausübung. Das gilt sowohl für ihre Lang- und Kurzwaffen wie auch für Blankwaffen (also Sau- und Hirschfänger).

    

Der Hirschfänger von Jörg sprave unterliegt nicht dem Führverbot da es sich um ein Zweihandklappmesser handelt und welches per Definition ein Werkzeug ist.

Falsch.

Es ist genauso ein Dolch und somit eine Hieb- und Stosswaffe wie die Saufeder. Denn es hat die dafür typischen Merkmale (beidseitig geschärfte, mittelspitze Klinge) die ihn zu einer Waffe machen. Das die Klinge im Griff versenkbar ist, das ist dafür irrelevant.

Somit ist Führen auch bei diesem Messer verboten.

  

Nun Frage ich mich ob ein Tauchermesser per Definition eine Hieb- und Stoßwaffen ist, oder ein Werkzeug und deshalb nicht dem Führverbot unterliegt, sofern die Klingenläge 12cm nicht überschreitet?

Ein Tauchermesser dient einem bestimmten Zweck. Und führen darfst Du es bei der Ausübung der Tätigkeit für das es notwendig ist (tauchen).

Rennst Du damit aber durch die Stadt, dann zählt natürlich die Klingenlängen-Begrenzung einerseits und die Tatsache dass es dann wenn es zweischneidig ist als Waffe gewertet wird. Da also nur Transport in verschlossenem Behältnis wie bei jeder anderen Waffe auch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.
Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Messer mit beidseitig geschliffener Klinge sind grundsätzlich Waffen i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG,

Saufeder?

Waffe, also ab 18, führen nur als Jäger bei Jagdausführug...

https://www.jana-jagd.de/blog/detail/sCategory/1079/blogArticle/53#

Hirschfänger zweischneidig?

Führen ja, wenn Jäger bei Jagdausführug...

Tauchermesser?

Tauchermesser zweischneidig ist Waffe, einschneidig ist Werkzeug..

Über 12cm so oder so nicht..

Taucher kennen sich da aus.

https://taucher.net/forum-tauchermesser__-_waffengesetz-ioz70554