Ist Es legal eine 3 seitige Klinge zu besitzen?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestigter/1534247553746_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1534247556000)
Erwerben in Deutschland erlaubt.
Aber: Waffe, ab 18 Jahren.
Verbot des führens, muss also immer in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden, wenn du nicht die tatsächliche Gewalt darüber hast.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DrCyanide3/1648659839615_nmmslarge__0_0_900_900_f494371f3478f7ae4d830c518f0d711d.png?v=1648659840000)
Ja, das Messer ist in D ab 18 vollkommen legal zu erwerben und zu besitzen. Das Führen ist jedoch verboten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/aalbtraum/1709247938685_nmmslarge__35_35_135_135_76b7e21742f6bbe880a15362bdde312d.png?v=1709247939000)
Geht es da nicht eher um die Länge der Klinge? Wie viele Seiten die hat, ist doch egal.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/aalbtraum/1709247938685_nmmslarge__35_35_135_135_76b7e21742f6bbe880a15362bdde312d.png?v=1709247939000)
Die ist doch ebenfalls feststehend?
Wobei. Die Gesamtlänge der Seiten ist hier natürlich größer ; )
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dürfte als Stilett klassifiziert und somit verboten sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestigter/1534247553746_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1534247556000)
Seit wann sollen denn Stilette verboten sein?
Hab ich was nicht mitgekriegt? Bitte eine Quelle für diese seltsame Behauptung!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das wirkliche Stilett bezeichnet einen spitzen Dolch, und der ist nach dem Waffengesetz verboten. Das Foto kann man so deuten, auch wenn per Definition ein Dolch keine Schneid(en) haben kann.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestigter/1534247553746_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1534247556000)
Wow!
Und wo! soll das stehen im WaffG?
Also Stoßwaffen sind erlaubt und ein Stilett nicht?
Dann mal los, für mich klingt das "erfunden".
Hier stehen im WaffG die "verbotenen"Waffen:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html
Aber wenn du eine andere Stelle meinst im WaffG, so kannst du die auch gerne mitteilen und verlinken!
Hier die Feststellungsbescheide des BKA -auch da nichts zu finden...
Jetzt bin ich aber mal ganz toll gespannt auf deinen Gesetzestext, das kann ja nicht erfunden sein, oder?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da habe ich mich zu ungenau ausgedrückt. Das gezeigte Messer ist eine Waffe und darf ab 18 besessen werden. Ein Mitführen ist m.E. ausgeschlossen, weil außer töten von dem "Ding" keinerlei Gebrauch zu machen ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestigter/1534247553746_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1534247556000)
Also nicht verboten, sprich illegal, sondern einfach nur "Verbot des Führens" nach 42a WaffG.
Das macht Sinn, so kenne ich das seit Jahren!
Gut, das wir das klären und korrigieren konnten!
Aber das haben ja auch alle Anderen, die sich auskennen hier geschrieben. Wurde ja auch klar gefragt , ob man es "besitzen" darf ( und nicht ob man es führen darf)
Dolche z.B können als feststehende klingen kleiner als 12cm sein und dürfen trotzdem nicht geführt werden. Aber ich habe von einer solchen Klinge wie oben abgebildet noch nichts gesehen/gehört, was die Gesetzesgrundlge betrifft...