Taschengeld von Sozialleistungen?
Stelle die Frage für eine Freundin. Damit keine Verwirrung aufkommt, schreibe ich in der ”ich-Form“.
Ich bin 19 und lebe mit meinen Geschwistern bei meiner Mutter. Da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, bekomme ich vom Amt Geld, bzw meine Mutter bekommt das.
Meine Mutter ist selber arbeitslos und bezieht auch Geld vom Amt.
Sie bekommt zusätzlich noch Kindergeld und Wohngeld für meine Geschwister.
Wie viel von dem Geld was meine Mutter extra für mich bekommt steht mir denn zu?
Es werden keine Sachen extra gekauft, muss alles von meinem Geld bezahlen.
4 Antworten
Du bekommst ja schon GEld vom Staat. Dann hast du ein Dach über dem Kopf für das du keine Miete zahlen musst, keine Heizkosten, keine Wasser und keinen Strom. Du wirst also mit dem Geld hinkommen müssen. So wenig dürfte das nicht sein, wenn du nicht arbeitsfähig bist.
ja es ist so: #von Sozialleistungen ist nun mal kein Luxusleben möglich. (übrigens auch bei vielen die arbeiten nicht).
Kindergeld gibt es nicht extra, dass wird im Normalfall als Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf angerechnet.
Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres, kann das Kind dann im Regelfall min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen, wenn nicht schon auf anderes Einkommen Freibeträge berücksichtigt werden.
Dann würden z.B.von den derzeit min. 219 Euro Kindergeld, nur max. 189 Euro auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Derzeit beträgt der Regelbedarf für den Lebensunterhalt für Kinder von 18 bis 24 Jahren 357 Euro und dazu kommt dann noch der Kopfanteil von der Warmmiete, also geteilt durch die Personen im Haushalt.
Diesen Kopfanteil kann man in dem Fall weglassen und die Mutter müsste dann min.noch 138 Euro bzw. 168 Euro für das Kind bekommen, wenn diese min. 30 Euro Versicherungspauschale berücksichtigt würden.
Die Mutter hat also für das Kind mit dem Kindergeld min.diese 357 Euro zur Verfügung, oder auch wegen der 30 Euro Versicherungspauschale dann 387 Euro.
Davon geht dann der Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom ab, weil dieser aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.eigenem Einkommen selber gezahlt werden muss.
Da sollten von min. 357 Euro noch min.um die 320 Euro übrig bleiben und davon muss dann alles weitere wie Essen, Kleidung, Fahrkosten usw.gezahlt werden.
Wenn also außer Essen dann alles selber finanziert werden muss, dann sollte dem Kind monatlich sicher um die 200 Euro zustehen.
dir steht zu, ein Dach über dem Kopf, einen warmer Platz zum schlafen, ausreichend Kleidung, ausreichend Essen, Geld für alles was du brauchst um einen Job / Ausbildung aufzunehmen. Mehr nicht. Es gibt keinen Anspruch auf Taschengeld oder so was.
Wenn es deine Mutter bekommt, steht es dir nicht zu. Du wohnst dort und hast volle Verpflegung
Meine Freundin kann aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht arbeiten gehen und dass verstehen die bei ihr vom Amt auch und raten ihr auch nicht arbeiten zu gehen.
Wenn sie zum Beispiel ein neues deo braucht, darf sie sich von ihrer Mutter anhören dass sie 50€ im Monat hat mit denen sie auskommen muss. Von diesen 50€ muss sie aber auch andere Sachen bezahlen und hat nicht mal den Spielraum was mit Freunden zu unternehmen, oder mal eine Kleinigkeit essen zu gehen.
Ihre Mutter hingegen gibt für sich monatlich um die 100-200€ aus, obwohl sie ja auch arbeitslos ist
das ist Geld zum überleben, nicht zum leben