Warum soll ich für Schulbuch zahlen?

Cogitoergosum99  09.07.2024, 10:18

Wie kommt denn dieser seltsame Betrag von 5 Euro zustande? Neue Bücher sind doch wesentlich teurer. Ist es dann dein Eigentum ? Oder handelt es sich eher um eine Art Strafe ?

Holzwurm56 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 10:32

Sozusagen als Strafe, weil halt die ersten 2 Seiten unten rechts etwas abstehen (wie wenn man ein Buch liest).

11 Antworten

Das Buch hat Schäden die es davor nicht hatte. Du hast das Buch das Jahr besessen und wenn die Schule das als Schaden sieht hast das Geld zu zahlen. Vor Gericht würden die wegen 5 Euro kein Fass aufmachen, vorallem kannst nicht gleich vor Gericht sondern musst wahrscheinlich erst bei der Behörde Widerspruch einlegen, die sagt du musst zahlen und vor dem Stadtrechtsausschuss oder wie das heißt wird das eh zurückgewiesen, wer macht wegen 5 Euro so ein Fass auf.

das Buch hat schaden. Der Schaden muss gezahlt werden. Wie kleinlich die Leute der ausleihe kontrollieren ist hier Nebensache und auch was du für Engagement in der Schule zeigst.

Wenn keine Schäden eventuell nächstes Jahr zahlen willst musst dir die Bücher halt privat kaufen, dann macht niemand Stress, da es dein Eigentum ist.

Huhu, lieber Holzwurm56. 😊

Nur nicht ausrasten, das ist die Sache nicht wert.

Du musst dich auch nicht rechtfertigen, denn wenn ein Buch ein Jahr in Gebrauch ist, kann es nicht mehr druckfrisch sein, das sollte wohl jeder Lehrer kapieren.

Außerdem fragst du, wo die 5 Euro Strafe herkommen, wohl nicht deshalb, weil auf den ersten zwei Seiten zwei Eselsohren vorhanden sind? Das ist unglaublich.

Du sagst in ganz ordentlichem Ton, dass du nicht gewillt bist, die 5 € zu bezahlen. Sie mögen es einklagen.

Und das wird die Schulleitung nicht tun, denn es würde, wegen Geringfügigkeit, niedergeschlagen.

Mach dir also keinen Kopf, und rege dich, vor allen Dingen, nicht auf, denn das ist die Sache gar nicht wert.

Mit lieben Grüßen, Renate. 😊

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gebe gerne Tipps in allen Bereichen.

Schau mal hier:

https://www.juraforum.de/forum/t/bezahlung-eines-schulbuches-rechtens-und-uebergang-in-privatbesitz.686996/

Unabhängig davon ist die Frage, wofür genau der seltsame 5 Euro-Betrag verwendet werden soll:

Kann das Buch den ursprünglichen Zustand wieder erreichen und handelt es sich um eine Art Aufwandsentschädigung ?

Wird das Buch später weiterhin verliehen ? Wenn ja, für den um 5 Euro reduzierten Betrag ?

Wo ist die Grenze normaler Gebrauchsspuren (Schule, Zuhause, Transport) überschritten ?

Du hingegen solltest dich fragen: Hast du das Buch jemals zweckentfremdet bzw. aus Emotionen heraus nicht sorgsam behandelt ?

Ehrlich ich hatte schon Schulbücher gesehen und hatte schon welche die so aussehen als wären sie im Klo gewesen oder als ob jemand darauf gekotzt hätte und die wurden trotzdem benutzt und dagegen wurde nichts unternommen.

Deine Schule ist da echt viel zu sensible.

Die eigenen Bücher von den Lehrern sind auch nicht immer perfekt und haben leichte Knicke


LeWe23  09.07.2024, 10:16

Die nutzen ja auch ihre eigenen bzw. immer das gleiche über mehrere Jahre. Nicht jedes Jahr ein neues. Und sie gehen mit ihren Büchern nicht wandern.

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Adventure232  09.07.2024, 10:17
@LeWe23

Trotzdem wegen kleinen Kratzer und einigen Knicke stirbt niemand.. keiner ist perfekt

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LeWe23  09.07.2024, 10:17
@Adventure232

Nein, niemand ist perfekt. Und niemand stirbt an Knicken im Buch. Trotzdem sind sie eine Beschädigung, die die verursacht und damit zu zahlen hast!

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Adventure232  09.07.2024, 10:25
@LeWe23

Trotzdem finde ich es übertrieben habe es in meiner gesamten Schullaufbahn noch nie erlebt. (Bin 23)

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DaryIDixon  09.07.2024, 10:28
@Adventure232

Nur was du davon hältst oder nicht ist hier allerdings komplett egal, die Schule hat das gute Recht auf ihrer Seite.

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LeWe23  09.07.2024, 10:58
@Adventure232

Wie du das findest, ist egal. Wahrscheinlich hat die Schule hohe Kosten wegen beschädigter Bücher gehabt und regelt das jetzt über kleinere Beträge bei kleinen Schäden.

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Cogitoergosum99  09.07.2024, 11:20
@LeWe23

Es ist die Frage, ob dann der nächste Ausleiher 5 Euro weniger Leihgebühr zahlen müsste, da ja offenbar eine Wertminderung vorliegt...

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Cogitoergosum99  09.07.2024, 12:00
@LeWe23

In Niedersachsen schon, denn die Beschaffung der Bücher ist ja auch mit Kosten verbunden. Leihen ist aber wohl noch preiswerter als ein Kauf.

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Ich glaube vor Gericht wärst du am Arsch, da die Schule das Recht hat, das Schulbuch ersetzt zu bekommen oder zumindest eine Entschädigung verlangen kann. Wenn du dagegen klagst und bereits vorher geklärt wurde, dass bei Schäden der Schüler aufkommen muss, dann wirst du da nichts gewinnen können. Und für 5€ klagen macht mal absolut null Sinn, da sind die Anwaltskosten 50 mal dem Gewinn