T Führerschein?

4 Antworten

§ 6 Abs. 3 Nr. 11 FeV

Außerdem berechtigt
die Fahrerlaubnis der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.

Man darf also u.a. auch einen 50 ccm Roller fahren.

Auch ein Motorradführerschein der Klassen A, A1 und A2 oder ein Traktorführerschein der Klasse T berechtigt zur Fahrt auf dem Motor- oder Elektroroller "50ccm".

Woher ich das weiß:Recherche

Die Klasse T enthält Klasse L und AM. Du darfst also einen 50ccm 45km/h Roller fahren.