Stundenlohn einer Seniorenbetreuung

3 Antworten

Kleingewerbe gibt es nicht.

Es gibt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Das bedeutet, dass dein Umsatz ( nicht dein Gewinn) jährlich nicht größer wie 17.500€ sein darf um von der Umsatzsteuer befreit zu sein. mehr aber auch nicht.

Gehen wir einmal davon aus, dass du diesen Betrag nicht überschreiten willst und ihn gerade so erreichst. Gehen wir einmal weiter davon aus, dass du im Jahr ca. 4000€ Betriebskosten hast ( nicht deine privaten kosten und Abgaben) verbleiben dir gerade einmal 13.500€ im Jahr Bruttoeinkommen. Diese geteilt durch 12 Monate = 1125€ mtl. BRUTTO. Davon gehen noch einmal , je nach Steuerklasse und anderen Faktoren gut 30% an Abgaben ab. So mit würden dir gerade einmal im Monat 787€ zum Leben bleiben. Nun ja. Ich weis nicht was ihr euch immer unter dieser Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG für besondere Vorteile erhoft. Einzig ihr erspart euch den Durchgangsposten der MwST.

Du kannst dann keine ÚST und keine MwST beim Finanzamt gegen rechnen und darfst diese auch nicht auf deinen Rechnungen ausweisen.

Als was bist du denn Selbstständig? Als zugelassene Einzelpflegekraft? Dann hast du deine Honorare von der Kasse diktieret bekommen.

Oder bist du als selbstständige freiberufliche Pflegekraft oder als Betreuungskraft oder als was unterwegs?

Dann kannst und darfst du sowie nur privat abrechnen.

Hast du überhaupt irgendwelche Qualifikatioen??

Examen als Pflegefachkraft , zusätzl. Qualifikation nach § 87 a SGB XI oder § 45 b SGB XI?

Und wenn du selbstständig bist, solltest du schon wissen welche Kosten, wie Fahrzeug, Versicherungen, Verwaltungskosten usw., du hast, und was du alles an privaten Steuern und sozialabgaben zu zahlen hast : daraus berechnet der Kundige selbstständige seinen Stundenlohn.

Wie MariaLuise007 meint mit 8,50€/h plus 50% Nachtzuschlag, kommst du als freiberufliche selbstständige nicht weit. Warum? Sie meine Erklärungen weiter oben, du musst alle Abgaben und Kosten erwirtschaften. Mit einem Stundenlohn unter 20€ als selbsständige brauchst du erst gar nicht anfangen.

Bist du ausgebildet, hast du Erfahrung in Altenpflege? Am besten fragst du beim Arbeitsamt nach. Die können dir sagen, wieviel du in etwa verlangen kannst. Vergiss nicht, wenn du mehr als erlaubt verdienst, es dem Finanzamt zu melden. Die Angehörigen des alten Herrn werden in der Steuererklärung den Lohn sicherlich aus Ausgaben geltend machen.


mamalily 
Beitragsersteller
 23.11.2014, 16:56

Dieses wußte ich leider schon, da ich ein Kleingewerbe führe( Grenze 17500,00 Euro). Für mich speziell war interessant, die Nachtwache als solches, wenn er mal auf Toilette muß z.B: Licht anmachen etc.. Die Frau geht auf Reha und ich werde dann diese Sache übernehmen-

0
Griesuh  26.02.2015, 12:19
@mamalily

Kleingewerbe gibt es nicht.

Es gibt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Das bedeutet, dass dein Umsatz ( nicht dein Gewinn) jährlich nicht größer wie 17.500€ sein darf um von der Umsatzsteuer befreit zu sein. mehr aber auch nicht.

Gehen wir einmal davon aus, dass du diesen Betrag nicht überschreiten willst und ihn gerade so erreichst. Gehen wir einmal weiter davon aus, dass du im Jahr ca. 4000€ Betriebskosten hast ( nicht deine privaten kosten und Abgaben) verbleiben dir gerade einmal 13.500€ im Jahr Bruttoeinkommen. Diese geteilt durch 12 Monate = 1125€ mtl. BRUTTO. Davon gehen noch einmal , je nach Steuerklasse und anderen Faktoren gut 30% an Abgaben ab. So mit würden dir gerade einmal im Monat 787€ zum Leben bleiben. Nun ja. Ich weis nicht was ihr euch immer unter dieser Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG für besondere Vorteile erhoft. Einzig ihr erspart euch den Durchgangsposten der MwST.

Du kannst dann keine ÚST und keine MwST beim Finanzamt gegen rechnen und darfst diese auch nicht auf deinen Rechnungen ausweisen.

Als was bist du denn Selbstständig? Als zugelassene Einzelpflegekraft? Dann hast du deine Honorare von der Kasse diktieret bekommen.

Oder bist du als selbstständige freiberufliche Pflegekraft oder als Betreuungskraft oder als was unterwegs?

Dann kannst und darfst du sowie nur privat abrechnen.

Hast du überhaupt irgendwelche Qualifikatioen??

Examen als Pflegefachkraft , zusätzl. Qualifikation nach § 87 a SGB XI oder § 45 b SGB XI?

Und wenn du selbstständig bist, solltest du schon wissen welche Kosten, wie Fahrzeug, Versicherungen, Verwaltungskosten usw., du hast, und was du alles an privaten Steuern und sozialabgaben zu zahlen hast : daraus berechnet der Kundige selbstständige seinen Stundenlohn.

Wie MariaLuise007 meint mit 8,50€/h plus 50% Nachtzuschlag, kommst du als freiberufliche selbstständige nicht weit. Warum? Sie meine Erklärungen weiter oben, du musst alle Abgaben und Kosten erwirtschaften. Mit einem Stundenlohn unter 20€ als selbsständige brauchst du erst gar nicht anfangen.

0

Also der Mindestlohn liegt ja ab 1.1.15 bei 8,50 die Stunde und dazu dann noch Nachtzuschlag von mind. 50%. Würde mal behaupten 12 Euro kannste nehmen.