Stunden bei AU?

4 Antworten

Was passiert mit den Plusstunden, die ich eigentlich durch die Fortbildung gesammelt hätte. Sind die nun hinfällig?

Nein, diese "Plusstunden" sind nicht hinfällig.

Für Dich war für Freitag ein Arbeitstag geplant und der muss bei Krankheit auch bezahlt werden.

Dem AG steht das Entgelt zu, das er erhalten hätte, wäre er nicht krank geworden. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Sind Überstunden geplant müssen sie genau so bezahlt werden wie z.B. Schichtzulagen

Da du ja wahrscheinlich eine ganz reguläre Arbeitswoche mit festen Wochenstunden und Arbeitstagen hast, werden dir nur deine Soll-Stunden für heute gutgeschrieben, nicht die Plusstunden, die angefallen wären, wenn du die Weiterbildung besucht hättest. Andere Rechnungen gelten nur dort, wo es zum Beispiel durch Schichtdienste mit unterschiedlichen Arbeitstagen und unterschiedlichen Arbeitsstunden pro Arbeitstag nicht so eindeutig ist, was genau das Soll eigentlich ist. Hier werden dann Durchschnitte über bestimmte Zeiträume gebildet.


Nikki8141  14.11.2024, 16:57

Das ist nicht korrekt. Hab mich nochmal informiert und die Bestätigung bekommen

Sobald der AG die Arbeit anordnet und sie im Schichtplan aufgeführt ist ist diese bindend und muss auch dementsprechend bei Krankheit bezahlt werden.

Die Frage wenn überhaupt wäre ob der AG befugt ist diese Stunden überhaupt anzuordnen.... aber das kann dem AN in dem Falle ja herzlich egal sein

Nikki8141  15.11.2024, 16:17
@HappyMe1984

Ja ... ähm verstehe jetzt den Vergleich nicht.

Aber Fakt ist das die Weiterbildung eindeutig zur Arbeitszeit zählt. Und er zb. somit ja auch definitiv ein Krankenschein braucht

Sämtliche angewiesene Mehrarbeit (auch Weiterbildung) muss angerechnet werden !! Egal ob krank oder anwesend

Ich bin kein Experte... aber bei uns ist es wie folgt und ich glaube das es auch gesetzlich so vereinbart ist .....

Das der Dienstplan bindend ist .... wenn also am Freitag Arbeit geplant ist und man Krank ist muss der Freitag auch bezahlt werden bzw. Überstunden etc.

Die wöchentlichen Stunden lt. Arbeitsvertrag spielen dann keine Rolle

Es zählt die reguläre Arbeitszeit.


Iddak84 
Beitragsersteller
 14.11.2024, 09:39

Regulär heißt, dass es dann so wäre, als wenn diese Fortbildung nicht hätte stattfinden sollen, sondern "nur" meine Arbeitszeit, die ich eh gehabt hätte. Also +/- Null?

Merci