Stufenverluste als Pflegefachkraft bei Anstellung im Büro?
Hallo ihr Lieben!
Ich habe im Oktober meinen Job gewechselt - von der Klinik in einen ambulanten Betreuungsdienst. Angestellt bin ich als Pflegefachkraft. Meine Stellenbeschreibung umfasst das Erstellen von SIS und Maßnahmenplänen, Pflegefachliche Anleitungen (bin auch Praxisanleiterin) der Betreuungskräfte und Beratungsgespräche nach §37.3. In Kürze werde ich zusätzlich meinen Schein als Pflegeberaterin nach §7 machen.
Nun zu der eigentlichen Frage: Meine PDL äußert, das ich feste Kundentermine fahren MUSS, um meine Erfahrungsstufen (P-Tabelle TVÖD) nicht zu verlieren. Sie sagte, das sei in Niedersachsen vorgegeben. Kann dazu jemand eine rechtliche Grundlage nennen? Ich bin mit den eigentlichen Aufgaben gut ausgelastet (35h Woche) und könnte diese 4h pro Woche sehr gut für weitere Termine brauchen.
Lt. PDL ist das nur in NDS so. Auch die stellv. PDL MÜSSE pro Woche einen Einsatz fahren.
Vielleicht kann von euch wer die rechtliche Grundlage benennen, damit wir uns schlau machen und erneut das Gespräch suchen können.
Herzlichen Dank!
1 Antwort
Vorweg dies ist ein Laienforum. Für gesicherte rechtliche Informationen bist du potentiell besser bei einem Spezialisten für Arbeitsrecht aufgehoben.
Google hat das hier ausgespuckt:
https://www.juraforum.de/lexikon/rueckgruppierung
Wenn ich deinen Text richtig verstehe ist die neue stelle von den Aufgaben her doch gleichwertig oder sogar noch anspruchsvoller da du ja noch den zusätzlichen Schein brauchst. Mir erschließt sich nicht warum du dann schlechter bezahlt werden sollst.