Stromanbieter hat falsch abgerechnet, Nachzahlung zurückbuchen, ist das erlaubt?

2 Antworten

Wenn vom Anbieter eine Rechnung erstellt wurde und eine Einzugsermächtigung vorliegt, darfst Du den (kompletten) Betrag nicht einfach zurückbuchen.
Bei einer Überweisung könntest Du den strittigen Anteil erst einmal einbehalten, aber bei einer Abbuchung geht das eben nicht.

Ist der Widerspruch schriftlich im Sinne zumindest eines Einwurf-Einschreibens erfolgt? Wurde dem Anbieter eine Frist für die Beantwortung gesetzt? Wenn nein, bitte nachholen!

Wenn das alles nichts helfen sollte gibt es noch die https://www.schlichtungsstelle-energie.de/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Shaka1507 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 19:49

An die Schlichtungsstelle haben wir uns bereits gewandt. Bearbeitung dauert leider etwas. Da eine Rückbuchung leider nur 4 Wochen nach Abbuchung möglich ist, können wir nicht auf die Schlichtungsstelle warten. Wir haben Angst, dass der Stromanbieter Insolvenz anmeldet und dann sehen wir vielleicht gar kein Geld mehr.

Welche Konsequenzen könnte denn eine eventuelle Rückbuchung haben?

lisaloge  01.09.2024, 20:32
@Shaka1507

Du riskierst die Kosten für die Rückbuchung plus Bearbeitungsgebühren vom Anbieter plus eventuell Mahngebühren.

Wenn jedoch das Risiko einer Insolvenz besteht und der Anbieter auf allen Kanälen nicht (mehr) erreichbar ist, wäre eine Rückbuchung (kurz vor knapp?) eventuell doch eine Option.

Achtung! Ist die Insolvenz bereits eingetreten könnte das eventuell auch nach hinten losgehen: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

Wichtig wäre es, gegen die Abrechnung erst mal Widerspruch einzulegen. Und das ganze natürlich schriftlich.


Shaka1507 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 16:34

Das haben wir bereits 3x getan. Reaktion blieb aus.