Stromanbieter hat falsch abgerechnet, Nachzahlung zurückbuchen, ist das erlaubt?
Hallo zusammen, wir haben Probleme mit unserem Stromanbieter. Uns wurde eine falsche Abrechnung geschickt. Daraufhin wurde uns ca 350 € Nachzahlung abgebucht und unser Beitrag wurde auch erhöht. Wir haben versucht den Stromanbieter mehrfach zu kontaktieren. Bisher ohne Erfolg. Jetzt wollen wir die Nachzahlung erstmal zurückbuchen, bis wir eine Reaktion von dem Energieversorger erhalten haben. Ist das rechtens?
2 Antworten
Wenn vom Anbieter eine Rechnung erstellt wurde und eine Einzugsermächtigung vorliegt, darfst Du den (kompletten) Betrag nicht einfach zurückbuchen.
Bei einer Überweisung könntest Du den strittigen Anteil erst einmal einbehalten, aber bei einer Abbuchung geht das eben nicht.
Ist der Widerspruch schriftlich im Sinne zumindest eines Einwurf-Einschreibens erfolgt? Wurde dem Anbieter eine Frist für die Beantwortung gesetzt? Wenn nein, bitte nachholen!
Wenn das alles nichts helfen sollte gibt es noch die https://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Du riskierst die Kosten für die Rückbuchung plus Bearbeitungsgebühren vom Anbieter plus eventuell Mahngebühren.
Wenn jedoch das Risiko einer Insolvenz besteht und der Anbieter auf allen Kanälen nicht (mehr) erreichbar ist, wäre eine Rückbuchung (kurz vor knapp?) eventuell doch eine Option.
Achtung! Ist die Insolvenz bereits eingetreten könnte das eventuell auch nach hinten losgehen: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Wichtig wäre es, gegen die Abrechnung erst mal Widerspruch einzulegen. Und das ganze natürlich schriftlich.
An die Schlichtungsstelle haben wir uns bereits gewandt. Bearbeitung dauert leider etwas. Da eine Rückbuchung leider nur 4 Wochen nach Abbuchung möglich ist, können wir nicht auf die Schlichtungsstelle warten. Wir haben Angst, dass der Stromanbieter Insolvenz anmeldet und dann sehen wir vielleicht gar kein Geld mehr.
Welche Konsequenzen könnte denn eine eventuelle Rückbuchung haben?