Straftat wenn man so fake verkauft?
Hallo ich kenne jemanden der verkauft Fake Sachen und sagt,dass es sich nicht um eine Straftat handelt,wenn man dem Käufer nicht sagt,dass es sich um Fake Ware handelt,obwohl er weis ,dass es fake ist. Bin in diesem Bereich nicht sehr erfahren und wollte das mal herausfinden, bitte schreibt!
3 Antworten
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Der vorsätzliche (also wissentliche) Verkauf von Markenfälschungen stellt einerseits, ebenso wie die Herstellung, einen Verstoß gegen das Markenrecht dar, da hierdurch die Inhaber des Rechtes am Markennamen geschädigt werden.
Außerdem gilt das Verkaufen von Plagiaten als Betrug gemäß § 263 StGB, da in aller Regel die Käufer davon ausgehen, das tatsächliche Markenprodukt zu erwerben, und vom Verkäufer bewusst in diesem Irrtum belassen werden. Hierbei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Kaufpreis nur einen Bruchteil des üblichen Preises des Originalproduktes darstellt, sodass der Käufer eventuell hätte skeptisch werden können. Der Verkauf eines Plagiats ist grundsätzlich als Betrug strafbar.
Es handelt sich hierbei allerdings um ein Antragsdelikt, das bedeutet, dass nur gegen den Täter ermittelt wird, wenn vonseiten des Geschädigten eine Anzeige erstattet wird.
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Er verheimlicht, dass es Fake ist um das Geld von Leuten zu bekommen, die ein original erwarten. Das ist die genaue Definition von Betrug (263 StGB)
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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es ist eine straftat man muss sagen das es fake ist
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Und wenn man sagt dass es fake ist, handelt es sich dann noch um eine straftat?