Betrunken auf dem e Scooter angehalten worden was kann ich für eine Strafe erwarten?

3 Antworten

Hallo?! Das ist ganz schön viel also wenn du mit 1,6 Promille am Lenker erwischt wirst, begehst du eine Straftat, die als Trunkenheitsfahrt bekannt ist. Die Strafe dafür hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel, ob du einen Unfall verursacht hast, andere gefährdet hast oder ob du ein Wiederholungstäter bist. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille droht dir eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Wenn du keinen Führerschein hast, können zusätzliche Konsequenzen drohen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Außerdem kann dir die Erteilung einer Fahrerlaubnis für bis zu fünf Jahre verweigert werden. Es ist wichtig, dass du einen Anwalt konsultierst, um deine individuelle Situation zu klären. Und bitte fahre nie wieder unter Alkoholeinfluss! Das ist sehr gefährlich für dich und andere!


lca18999 
Beitragsersteller
 20.10.2023, 13:39

Erstmal danke für deine Antwort. Ich weis das es sehr scheisse war und werde es bestimmt auch nicht mehr machen . Aber inwiefern ist eine Fahrerlaubnis von Bedeutung in dem Fall ? Einen E Scooter darf ja jeder über 18 ohne fahren ?

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Holmance  20.10.2023, 13:58
@lca18999

der Vorwurf "fahren ohne Fahrerlaubnis" ist natürlich Quatsch, escooter sind fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge. Trotzdem zählen sie als Kraftfahrzeuge mit den dort geltenden Alkohol-Grenzwerten

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lca18999 
Beitragsersteller
 20.10.2023, 15:32
@HasseLeben33

Ach so war das gemeint . Danke für deine Antwort

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Der E-Scooter zählt als Kraftfahrzeug. Mit 1,6 pro mille hast du eine Straftat begangen, Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB, die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 pro mille

Dich erwartet ein Strafbefehl über ca. 40 Tagessätze, ein Tagessatz ist ein 30-tel eines Netto-Monatseinkommens. Außerdem werden dir die Kosten der Blutentnahme auferlegt. Das ist der strafrechtliche Teil, ist ein Massendelikt und wird per Strafbefehl geahndet, eine Gerichtsverhandlung findet nicht statt. Du kannst gegen den Strafbefehl Einspruch erheben, dann kommt es zur Gerichtsverhandlung. Wird dein Einkommen zu hoch geschätzt kannst du auch gegen die Höhe der Tagessätze isoliert Einspruch erheben, bei Nachweis wird dies dann angepasst.

Ein Anwalt lohnt sich nur bei bestehender Rechtsschutzversicherung, was soll dieser auch ausrichten, die Blutalkoholkonzentration ist belegt und der Sachverhalt eindeutig.

Du musst im weiteren Verlauf des Strafverfahrens keine Angaben zur Sache machen

Jetzt kommt aber noch der verwaltungsrechtliche Teil: Es wird eine Sperrfrist erteilt, in der dir keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, ergo darfst du die nächsten 10-12 Monate keinen Führerschein machen. Wenn du später mal einen Führerschein machen möchtest und dazu einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellst wird diese Behörde von dir die Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) fordern. Um diese bestehen zu können musst du Abstinenznachweise beibringen.

Ich empfehle dir wirklich das qualifizierte Forum http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=17 dort kannst du deinen Fall nochmals schildern und bekommst wirklich kompetente Hilfe


lca18999 
Beitragsersteller
 20.10.2023, 14:03

Vielen Dank für deine Antwort. Ich fand sie sehr hilfreich. Da dies ca. 2 Wochen her ist was denkst du wie lange es bis zur Bußgeldaufforderung kommen wird ? Damit ich weis wie viel und wann ich sparen muss 😅 Also kommt sowas üblicherweise nach 2 Wochen oder 2 Monaten .

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Holmance  20.10.2023, 14:06
@lca18999

Gerne. Es gibt kein Bußgeld, wir bewegen uns hier in einem Straftatbestand, es gibt eine Strafe. Aber keine Angst, nicht vorbestraft oder Führungszeugnis oder so. Der Strafbefehl wird in ca. 2 Monaten kommen, die Staatsanwaltschaft ist chronisch überlastet

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lca18999 
Beitragsersteller
 20.10.2023, 14:07
@Holmance

Okay danke du hast mir sehr geholfen 👍 wünsche dir noch einen schönen Tag

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Holmance  20.10.2023, 14:16
@lca18999

Gerne. Ich würde jetzt erst mal gar nichts machen. Wenn der Strafbefehl kommt dann prüfen ob die Höhe der Tagessätze angemessen ist und ggf. isoliert (!) dagegen Einspruch erheben, hast dafür 2 Wochen nach Erhalt Zeit. Ist die Anzahl der Tagessätze total daneben hast du ebenfalls 14 Tage Zeit Einspruch zu erheben, erst dann würde ich die Einschaltung eines Anwalts erwägen. Für die Begleichung der Strafe kannst du Ratenzahlung beantragen

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Vermutlich bekommst Du dann 1-2 Jahre Fahrerlaubnis-Sperre, 4 Punkte und eine Geldstrafe von ca. 20 bis 40 Tagessätzen aufgebrummt. Eventuell bekommst Du zusätzlich dann noch ein Fahrverbot für (Kraft-) Fahrzeuge jeglicher Art für eine Dauer von 1-6 Monaten oben drauf, womit dann höchstens noch ein Drahtesel während dieser Zeit von Dir selbst bewegt werden dürfte.

Eventuell könntest Du bei einem späteren Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperre dann ggf. noch zu einer MPU eingeladen werden.


Holmance  20.10.2023, 14:01

prinzipiell richtig nur werden die Punkte bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wieder gelöscht

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Gnurfy  20.10.2023, 14:05
@Holmance

Irrelevant, denn sie sind erst mal da und verschwinden bei Ursache aus einer Straftat auch nicht nach 30 Monaten wie bei OWis. Es geht hier nur um die hinterfragten Konsequenzen.

Bitte deswegen hier keinen OT beginnen, denn die Punkte sind erst mal da. Punkt.

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Holmance  20.10.2023, 14:12
@Gnurfy

warum so aggressiv ? die Punkte werden zwar erteilt sind aber ohne Bedeutung da der Fragesteller keine Fahrerlaubnis hat. Und wenn er später mal eine Fahrerlaubnis beantragt (den Führerschein machen will) und die Voraussetzungen (Ende der Sperrfrist, MPU) erfüllt, werden bei Erteilung der Fahrerlaubnis die Punkte gelöscht. Punkt und Ende

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Gnurfy  20.10.2023, 14:25
@Holmance

Wenn TE weitere Punkte aus Leichtsinn sammelt vor FE-Antrag, so hat er spätestens bei 8P garantiert eine MPU gebucht.

Also absolut unnütze Erbsenzählerei.

Damit hier Ende mit Deinem Unnütz als Zeitverschwendung am Kern des Themas vorbei. Punkt.

Sonst zerpflücke ich mal folgenden Part in Deiner Antwort:

wird diese Behörde von dir die Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) fordern. Um diese bestehen zu können musst du Abstinenznachweise beibringen.

Und bevor Du hier jetzt weiter sinnlos meine Zeit raubst... ich schrieb im Gegensatz zu Dir:

Eventuell könntest Du bei einem späteren Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperre dann ggf. noch zu einer MPU eingeladen werden.

... was sich auf den Fall eines tatsächlichen Antrages auf eine FE-Ersterteilung seitens TE bezieht. Es könnte, aber muss nicht zwingend.

Firty mit Dir und over.

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