Also da es, wenn es überhaupt zur Anzeige kommt, deine erste ist wird da wahrscheinlich eher weniger was wirkliches passieren. Im Falle einer Anzwige wirst auf die Wache bestellt machst da ne aussage und dann geht es seinen Weg. Wenn vorher nie in Erscheinung getreten bist wird der Eintrag auch nach ein paar jahren aus deinem Führungszeugnis wieder entfernt(glaub nur bei der ersten Anzeige).
ich weis aber nicht in wie weit man bei 1,8‰ schon als unzurechnungsfähig gilt. Wenn das der fall sein sollte passiert auch nichts.
mach dir nicht zu viele Gedanken wird vermutlich nichts großes werden und ich denke mal das da auch keiner weiter nach schreien wird. Alles weitere findest auch wenn mal bei google schaust nach dem StGb Paragraphen.
Liebe Grüße