Straffrei?
Hallo ,
Also eine Person (ex Freund und alleiniger Mieter) wohnt mit einer anderen Person in einer Wohnung (ex Freundin und kein Mieter nur gemeldet)
Due Ex Freundin zieht aus dieser Wohnung und holt sich die Miete der letzten 3 Monate (mit lastschriftverfahren ) wieder zurück.
ist das straffrei?
über die Gründe weshalb sie das tut ist eine andere sache sind schon sehr schlimme Gründe ( von Diebstahl Mieter beklaute Mitbewohnerin, Sachbeschädigung der Sachen der Mitbewohnerin, körperverletzung an der Mitbewohnerin, erpressung an der Mitbewohnerin, falsche angabe der Kosten wie Telefon, Internet des Mieters. Die Mitbewohnerin übernahm mehr als die hälfte der ausgemachten Ausgaben unwissend. Und bezahlte gerade wegen falscher angabe der Rechnungen Netflix sowie Internet und sonstige Abos des Mieter und wunderte sich weshalb das internet das sie nicht nutze immer teurer wurde. Auch rausschmiss der Mitbewohnerin um mit anderen Frauen spass zu haben waren drin.)
kann er sie dafür belangen wenn sie die Miete dafür zurückholt?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/diewoelfin0815/1451126177116_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1451126177000)
Das wird ihr nichts nutzen, denn dann wird der Ex sich sehr schnell ein fieses Grinsen zulegen und einfach die Lastschrift widerrufen / die Abbuchung zurückbuchen (kann man im Onlinebanking sogar selbst machen). Die Frist hierfür beträgt acht Wochen und Gründe müssen keine genannt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/diewoelfin0815/1451126177116_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1451126177000)
Okay, dann ist er diesbezüglich machtlos. Aber der Lastschriftwiderruf, den sie durchführen will (= für 3 Monate) könnte wg. der üblichen 8-Wochen-Frist evtl nicht mehr im gewünschten Umfang klappen. Und hoffentlich hat sie ihm auch die Einzugsermächtigung entzogen, damit er sie nicht einfach weiterhin nutzen kann.
Allerdings wäre evtl besser auch zu klären, ob er vielleicht trotzdem Anspruch auf eine Zahlung hat, weil auch ein mündlicher Untermietvertrag zulässig ist und eine regelmäßige Zahlung ein Nachweis dafür sein kann, ebenso eine Wohnsitzanmeldung dort.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die vermieterin wies darauf hin das sie das nicht möchte einen Untermietvertrag also denke uch mal nein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/diewoelfin0815/1451126177116_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1451126177000)
Aber wenn die Exfreundin dort gewohnt hat, dort gemeldet war und regelmäßig einen bestimmten Betrag dafür an den Exfreund bezahlt hat, dann war das auch ohne schriftlichen Vertrag mit dem Exfreund nichtsdestotrotz ein Untermietvertrag, nämlich ein mündlicher.
Und nur weil die Vermieterin das eigentlich nicht wollte, heißt das trotzdem absolut nicht, dass kein Vertrag Zustande gekommen ist.
Dafür hätte übrigens auch nur der Exfreund zur Rechenschaft gezogen werden können (und das auch nur sehr begrenzt), nicht aber die Untermieterin.
Ja das war ja ihre lastschrift diese wollte sie zurückbuchen.