Straffrei?

1 Antwort

Das wird ihr nichts nutzen, denn dann wird der Ex sich sehr schnell ein fieses Grinsen zulegen und einfach die Lastschrift widerrufen / die Abbuchung zurückbuchen (kann man im Onlinebanking sogar selbst machen). Die Frist hierfür beträgt acht Wochen und Gründe müssen keine genannt werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Devilish387 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 22:45

Ja das war ja ihre lastschrift diese wollte sie zurückbuchen.

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diewoelfin0815  22.06.2024, 06:28
@Devilish387

Okay, dann ist er diesbezüglich machtlos. Aber der Lastschriftwiderruf, den sie durchführen will (= für 3 Monate) könnte wg. der üblichen 8-Wochen-Frist evtl nicht mehr im gewünschten Umfang klappen. Und hoffentlich hat sie ihm auch die Einzugsermächtigung entzogen, damit er sie nicht einfach weiterhin nutzen kann.

Allerdings wäre evtl besser auch zu klären, ob er vielleicht trotzdem Anspruch auf eine Zahlung hat, weil auch ein mündlicher Untermietvertrag zulässig ist und eine regelmäßige Zahlung ein Nachweis dafür sein kann, ebenso eine Wohnsitzanmeldung dort.

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Devilish387 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 16:35
@diewoelfin0815

Die vermieterin wies darauf hin das sie das nicht möchte einen Untermietvertrag also denke uch mal nein.

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diewoelfin0815  22.06.2024, 17:15
@Devilish387

Aber wenn die Exfreundin dort gewohnt hat, dort gemeldet war und regelmäßig einen bestimmten Betrag dafür an den Exfreund bezahlt hat, dann war das auch ohne schriftlichen Vertrag mit dem Exfreund nichtsdestotrotz ein Untermietvertrag, nämlich ein mündlicher.

Und nur weil die Vermieterin das eigentlich nicht wollte, heißt das trotzdem absolut nicht, dass kein Vertrag Zustande gekommen ist.

Dafür hätte übrigens auch nur der Exfreund zur Rechenschaft gezogen werden können (und das auch nur sehr begrenzt), nicht aber die Untermieterin.

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