Strafe Zug?
Hy findet ihr es fair eine geldstrafe von 100 Euro zu verlangen , nur weil der Hund im Zug keinem Maulkorb hatte ( ist ein kleiner Hund und sehr friedlich )? Weil mich ärgert das gerade volle
9 Antworten
Das ist etwas überzogen, aber die Bahn hat ihre eigenen Regeln. Setz den Hund nächstes Mal einfach in eine Tasche, oder nimm ihn auf den Arm.
Eine Regel Maulkorb für Kinder in den Öffentlichen wäre manchmal sinnvoller.
Auf den Arm nehmen reicht nicht aus. Lediglich in einer Box, da braucht der Hund keinen Maulkorb.
Setz den Hund nächstes Mal einfach in eine Tasche, oder nimm ihn auf den Arm.
Braucht er dann keinen Maulkorb?
Ja das stimmt weil die Kinder echt nicht ft unerträglich laut sind
Das erscheint mir auch als drakonische Strafe.
Was dir abverlangt werden darf, ist ein Busgeld. Strafen dürfen nur gerichtlich angeordnet werden.
Ich würde erstmal jede Forderung schriftlich ablehnen.
Wenn du den Hund sogar getragen hast, würde ich den Hund als Handgepäck bezeichnen da Haustiere, nach dem Gesetz, Gegenstände oder Sachen mit besonderem Schutz sind. (Tierschutz)
Die AGBs dürfen nicht geltendes Recht aushebeln.
Hätte ja sein können...
Mir ging es mehr um den Unterschied "Strafe/Gebühr"
Es heist übrigens "Erhöhtes Beförderungsentgeld".
Das sind nunmal die Transportbedingungen der Bahn und es ergibt wenig Sinn, diese zu verhandeln, zu diskutieren oder deren Fairness in Frage zu stellen. Du hast die Bedingungen mit Fahrscheinkauf akzeptiert und musst nun mit den Folgen des Verstoßes leben, egal ob die Gutefrage-Community das wie Du unfair findet.
Da hast du recht, aber er will ja nur darüber sprechen um seinen Ärger Luft zu machen
Ja, weil sonst auch der Besitzer der agressivsten Bulldogge schreien würde: "Das ist doch nur ein kleiner Hund, und sehr friedlich"
Hm ja das stimmt allerdings find aber die Strafe trotzdem übertrieben
Bis das erste Kind in einem vollen Zug von einem Hund gebissen wird.
Ja das stimmt irgendwie schon aber meiner ist echt nur ein kleiner Chihuava und macht garnix ... Denk schon dass man da me Ausnahme machen könnte um Weihnachten Rum auch noch
Bei einem kleinen Schoßhündchen ist das natürlich ärgerlich. Drück dich mal weihnachtlich :)
Wen es in dem Zug Pflicht ist muss man sich daran halten, auch wen man es selbst blöd findet. Daran kann man leider nichts ändern oder sich gegen die Geldstrafe wehren, das würde wahrscheinlich nur noch mehr Ärger mit sich bringen.
Ja das stimmt dagegen Berufung einlegen bringt nichts ... Das bringt mehr ärgern
😂😂😂😂🤦♂️kann er ja versuchen.Mit dem Fahrscheinkauf akzeptiert man die Transportbedingungen und auch die Höhe der anfallenden Gebühren, wenn man gehen diese verstößt.Ausserdem bezweifle ich stark, dass es hier um einen Chihuahua ging.