Strafe Zug?

9 Antworten

Das ist etwas überzogen, aber die Bahn hat ihre eigenen Regeln. Setz den Hund nächstes Mal einfach in eine Tasche, oder nimm ihn auf den Arm.

Eine Regel Maulkorb für Kinder in den Öffentlichen wäre manchmal sinnvoller.

Das erscheint mir auch als drakonische Strafe.

Was dir abverlangt werden darf, ist ein Busgeld. Strafen dürfen nur gerichtlich angeordnet werden.

Ich würde erstmal jede Forderung schriftlich ablehnen.

Wenn du den Hund sogar getragen hast, würde ich den Hund als Handgepäck bezeichnen da Haustiere, nach dem Gesetz, Gegenstände oder Sachen mit besonderem Schutz sind. (Tierschutz)

Die AGBs dürfen nicht geltendes Recht aushebeln.


Das sind nunmal die Transportbedingungen der Bahn und es ergibt wenig Sinn, diese zu verhandeln, zu diskutieren oder deren Fairness in Frage zu stellen. Du hast die Bedingungen mit Fahrscheinkauf akzeptiert und musst nun mit den Folgen des Verstoßes leben, egal ob die Gutefrage-Community das wie Du unfair findet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich habe in diesen themen berufliche Erfahrungen

Ja, weil sonst auch der Besitzer der agressivsten Bulldogge schreien würde: "Das ist doch nur ein kleiner Hund, und sehr friedlich"


Wen es in dem Zug Pflicht ist muss man sich daran halten, auch wen man es selbst blöd findet. Daran kann man leider nichts ändern oder sich gegen die Geldstrafe wehren, das würde wahrscheinlich nur noch mehr Ärger mit sich bringen.