Strafe nach Tod durch Unfall?

7 Antworten

Guten Tag!

Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Es kommt auf die jeweiligen Umstände der Tat an.

Anknüpfungspunkt ist hier die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB. Ein Totschlag nach § 212 StGB oder Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB scheidet mangels Vorsatz, dass Sie den Fußgänger überfahren/verletzen wollten, aus. Er ist Ihnen schließlich plötzlich vor das Auto gelaufen.

Bei der fahrlässigen Tötung stellt sich die Frage, ob der Täter objektiv sorgfaltswidrig gehandelt hat und es ein pflichtgemäßes Alternativverhalten gegeben hätte. Dies ist unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände zu beurteilen, sprich: Wie hätte eine Durchschnittsperson gehandelt? Mangels weiterer Informationen wäre hier die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB eher abzulehnen.

Es gibt einen interessanten BGH Fall, den Sie sich gerne einmal durchlesen können (vgl. Urt. v. 25.9.1957 – 4 StR 354/57 (BGHSt 11, 1 ff.). Dort ging es um einen betrunkenen Radfahrer, der von einem LKW überholt wurde, sich erschrocken hat und anschließend unter die Räder geriet. Dabei wurde der Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Der Vorwurf war ebenfalls die fahrlässige Tötung. Der Täter wurde nach Einlegung des Rechtsmittels zu einer Geldstrafe verurteilt.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Recherche

Ist mir mal fast mit einem Radfahrer passiert, der kam unvermutet hinter einer Hecke hervor. Mein Wagen hat ihn leicht berührt, er fiel um und knallte mit dem Kopf aufs Pflaster. Blieb regungslos liegen.

Kam eine Nacht zur Beobachtung ins Krankenhaus, erfreulicherweise nichts weiter passiert.

Gegen mich wurde ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Ermittlung wurde eingestellt durch Zahlung einer Strafe (Buße?) an eine Organisation.


Waterfight 
Fragesteller
 07.05.2024, 12:17

Und hast du irgendetwas falsch gemacht. Warst du zu schnell oder so

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Holzbiene2024  07.05.2024, 12:49
@Waterfight

Habe an einem Stopschild gehalten, ließ einen Wagen auf der Vorfahrtstraße passieren. Als ich wieder anfuhr, kam der Radler von rechts (also auf seiner linken Fahrbahnseite) hinter der Hecke hervor, die die Sicht nach rechts versperrte.

Mir wurde vorgeworfen, nicht ausgestiegen zu sein, nach vorne gelaufen und mich vergewissert zu haben, dass keiner kommt. Vom Fahrersitz war das unmöglich.

Der Radler hat auch nichts falsch gemacht, der Radweg lag auf seiner linken Straßenseite. Eine Falle, um Strafe bzw. Bußgeld zu kassieren.

Die Hecke war noch lange da, dann wurde wohl die Vorschrift gegen den Eigentümer durchgesetzt, ein Sichtdreieick freizuhalten.

Der alte Mann hat sich heftig geweigert, in den Krankenwagen zu steigen, der wollte nach Hause. Sie haben ihn überredet, wenigstens zu gucken. Als er drin war, Tür zu und eine Entführung.

Bin abends ins Krankenhaus und war bereit ihn zu befreien. Da hatte er sich aber beruhigt und wollte die Nacht da bleiben. Seine Frau war auch schon da.

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Es kommt auf die Umstände an. Aber erstmal ist es ein tragischer Unfall und keine Straftat. Natürlich gibt es bei jeden tödlichen Unfall eine Ermittlung. Es wird geprüft, was du falsch gemacht hast. Welchen Verkehrsverstoß kann man dir anlasten.

Je nach der genauen Situation wird das Verfahren eingestellt und du bekommst vielleicht nur ein Knöllchen oder es gibt eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.


Holzbiene2024  07.05.2024, 12:05
keine Straftat.

Wird aber erstmal angenommen. Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge. Das MUSS untersucht werden.

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Vermutlich ja. Immerhin hast du die Waffe bedient und es müssen schon nachweisbar sehr spezielle Umstände vorliegen, die dann zu keiner Strafe führen.

Vorstellbar: Der Fußgänger kam als Fallschirmsprinmger von hinten angefallgesprungen direkt vor dein Auto auf der Autobahn und schaffte noch einen Schritt, damit er als Fußgänger zählt.

Kommt auf die Umstände an... Es wird zumindest geprüft ob du eine Mitschuld hast...

Und glaub mir: Bei Autofahrern finden die immer eine Mitschuld!