Strafe Ladendiebstahl?

4 Antworten

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Wenn du bisher nie negativ in Erscheinung getreten bist, hast du hier realistisch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Mit € 2,99 Warenwert der gestohlenen Sache bewegen wir uns im Bereich der Geringwertigkeit, das Verfahren wird realistisch eingestellt werden (§ 45 I JGG), ggf. teilt die StA einmal dem Jugendamt mit, dass dieses sich mit dir in Verbindung setzen soll.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Zzhjhgt 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 18:32

gleichen die meine bilder eventuell ab auf andere eingestellte nicht geklärte verfahren rein hypothetisch

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Strafzumessung ist Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht.

Vielleicht bekommst Du Sozialstunden auferlegt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Kurz zusammengefasst:

Keine Vertragsstrafe bezahlen, da unter 18 Jahre!

Strafmündig ab 14!

2,99 € geringwertiger Warenwert, daher wird es nicht weiter verfolgt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Höchstwahrscheinlich gar keine. Das Verfahren wird wohl eingestellt, möglicherweise gegen eine kleine Auflage.